Verlängerung der Mecklenburger Allee
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 381-6681
Fax: +49 381 / 381-6906
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung der Mecklenburger Allee
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt plant ab April 2021 die Mecklenburger Allee vom bereits fertig gestellten Teil bis zum Anschluss an die Ortsumgehung Elmenhorst zu verlängern.
Es sind die Straße zu bauen, die Straßenentwässerung über Straßenabläufe und neu RW-Kanäle herzustellen und Bäume als Allee zu pflanzen. Eine Waldfläche ist aufzuforsten. Ein teilweise parallel verlaufender Geh-Radweg ist herzustellen. Der Elmenhorster Weg ist zum Geh-Radweg umzubauen. Es sind 2 Bushaltestellen am Fahrbahnrand herzustellen. Es sind neue Straßenleuchten aufzustellen und vorhandene auf LED umzurüsten.
Das Vorhaben befindet sich im B-Plan Nr. 02.WA149 „Auf dem Kalverradd“ der HRO.
Vorliegend wird die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ausgeschrieben.
Mecklenburger Allee
18109 Rostock
SiGeKo Leistungen für:
— Verkehrsanlagen,
— Technische Ausrüstung,
— Ingenieurbauwerke,
— Freianlagen.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung der Mecklenburger Allee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]