Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von RFID-Technik, inkl. RFID-Tags und Konvertierung der Medien

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-rostock.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von RFID-Technik, inkl. RFID-Tags und Konvertierung der Medien

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30238000 Automationsgeräte für Bibliotheken
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von RFID-Technik:

1 x RFID gate Doppeldurchgang

4 x RFID gate Einzeldurchgang

11 x Selbstverbuchungssystem

4 x RFID Regal

Sowie mobile RFID-Technik und RFID-Technik zur Ausstattung der Theken.

Beschaffung von RFID-Tags für-, und Konvertierung von: 1 Mio. Medien.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rostock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von RFID-Technik:

1 x RFID gate Doppeldurchgang

4 x RFID gate Einzeldurchgang

11 x Selbstverbuchungssystem

4 x RFID Regal

Sowie mobile RFID-Technik und RFID-Technik zur Ausstattung der Theken.

Beschaffung von RFID-Tags für-, und Konvertierung von: 1 Mio. Medien.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Auftrag wird aufgrund des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Leistung kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ziel dieses Projektes ist die Einführung einer Automatisierung der Sicherung und Ausleihe von Medien mittels Einführung der RFID-Technologie. Zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Vollintegration der RFID-Technologie in das bestehende, kooperativ betriebene, lokale Bibliotheksverwaltungssystem (LBS). Das LBS wird über die Verbundzentrale des GBV (VZG) in Göttingen betrieben und ist eine Entwicklung der OCLC GmbH. Als Universität Rostock sind wir durch das Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Bibliotheksverbundes aus dem Jahr 1996 Teil dieses Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) und nutzen das LBS auch aufgrund der Dienstvereinbarung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des landeseinheitlichen Systems zur Bibliotheksautomatisierung in den wissenschaftlichen Bibliotheken M-V sowie aufgrund eines bestehenden EVB-IT Dienstvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der VZG. Der Einsatz eines anderen Bibliothekssystems ist daher keine Alternative. Wichtig für die Anbindung/Integration von Selbstverbuchungseinheiten zur Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie zur Realisierung weiterer Funktionen in das LBS, ist die Nutzung einer durch die GBV entwickelte Schnittstelle (GOSSIP-Service). Um die mit der Einführung von RFID-Technologie verbundenen hohen Investitionen zu schützen, für die Bibliotheken im GBV eine langfristige Unterstützung von GOSSIP zu gewährleisten, und die RFID-Verbuchung in den Workflow des LBS zu integrieren hat die VZG einen entsprechenden Rahmenvertrag zur Generalunternehmerschaft von OCLC für integrierte RFID-Komponenten abgeschlossen. Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Regelung der Generalunternehmerschaft für integrierte RFID-Komponenten der bibliotheca Germany GmbH für LBS durch OCLC an GBV-Bibliotheken. Basis für diese Generalunternehmerschaft ist die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen bibliotheca Germany GmbH und OCLC. Es soll somit eine erfolgreiche Integration von RFID-Komponenten in das LBS von OCLC gewährleistet werden. OCLC erklärt weiterhin, dass die Vollintegration in LBS ausschließlich für RFID-Komponenten von bibliotheca Germany GmbH erfolgt und für andere Anbieter von RFID-Lösungen zum Anschluss an das Bibliothekssystem LBS nicht vorgesehen ist. Zwei wissenschaftliche Bibliotheken in M-V (Universitätsbibliothek Greifswald, Hochschulbibliothek Neubrandenburg) haben bereits die RFID-Verbuchung mit Komponenten der Firma bibliotheca Germany GmbH eingeführt. Da alle Bibliothekssysteme im M-V im Verbund betrieben werden, kommt es bei einem Einsatz weiterer RFID-Komponenten der Firma bibliotheca zu erheblichen Synergien bei Betrieb, Wartung und weiterer Entwicklung des landeseinheitlichen Bibliothekssystems. Alle Entscheidungen mit Auswirkungen auf den GBV werden durch die Verbundleitung als oberstes Verwaltungsgremium, in dem alle Bundesländer vertreten sind, bestätigt; so auch der Abschluss von Rahmenverträgen, die den im GBV befindlichen Bibliotheken gesicherte und günstige Konditionen sowie einen langfristigen Support durch die Zusammenarbeit von Hersteller/Anbieter und Verbundzentrale sichern. Aufgrund der vorgenannten Darstellung kommt für die Ausführung der Leistung ausschließlich die OCLC GmbH in Betracht. Dieses vorrangig begründet mit der technischen Vollintegration der RFID-Komponenten in das LBS.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es sind analog anzuwenden die §§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. 161 GWB. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Ein Nachprüfungsverfahren ist daher innerhalb dieser Frist zu beantragen. Es ist der Rügeobliegenheit nachzukommen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2021