TGL 21 – Los Ingenieurbauwerk
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGL 21 – Los Ingenieurbauwerk
Die EVSE plant seit 2015 die Errichtung und den Betrieb einer Geothermieanlage zur energetischen Nutzung von Thermalsole am Standort des Heizkraftwerkes Schwerin Lankow. Die Erzeugungsanlage wird eine Wärmeleistung von max. 7,5 MW aufweisen und jährlich bis zu 55 GWh Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt Schwerin einspeisen.
Die Anlage soll im Wesentlichen aus einer Förderbohrung und einer Injektionsbohrung, einer Soleleitung zur Verbindung der beiden Bohrungen, einem Ingenieurbauwerk zur energetischen Gewinnung der Wärme und dem Gebäude (Geothermiezentrale) zur Unterbringung des Ingenieurbauwerkes bestehen.
Das Investitionsobjekt wird an 2 Standorten realisiert. Standort 1 ist am Heizkraftwerk Schwerin Lankow, Grevesmühlener Straße 28, 19057 Schwerin. Hier werden die Förderbohrung, das Ingenieurbauwerk sowie die Geothermiezentrale errichtet. Am Standort 2, Sportpark Lankow, Ratzeburger Straße, 19057 Schwerin, wird die Injektionsbohrung realisiert sowie Nebenanlagen des Ingenieurbauwerkes.
Schwerin
Auslegungspunkt:
— Wärmequelle:
—— Vorlauftemperatur: 54 oC,
—— Rücklauftemperatur: 18,5 oC,
—— Volumenstrom: 142 m3/h,
—— Kälteleistung: 5 960 kW,
— Wärmesenke:
—— Vorlauftemperatur: 80 oC,
—— Rücklauftemperatur: 60 oC,
— COP min.: 4,1.
Die Maschinen sollen in der Lage sein, ein weites Spektrum von Randbedingungen sowohl auf der Wärmesenken- als auch auf der Wärmequellseite mit hoher energetischer Effizienz zu bedienen.
Die Rücklauftemperaturen des Heiznetzes können bis auf 50 oC absinken und die nachgefragte Vorlauftemperatur bis zu 70 oC. Im Teillastbetrieb, der bis zu einer Heizleistung von 1 000 kW möglich sein soll, muss ein Betrieb mit einer Auskühlung bis nur 40 oC möglich sein.
Die Mindestvorlauftemperatur der Maschinen soll 82 oC betragen.
Die Druckfestigkeit der Wasserseite des Verdampfers muss mindestens 10 bar und die der Kondensatorseite mindestens 20 bar betragen.
Planungsgemäß werden vorgenannte Rahmenbedingungen durch eine Reihenschaltung von 4 Maschinen des Typs Carrier 61XWHHZE15 und 10 erreicht. Die gegenläufige Reihenschaltung bezieht sich dabei sowohl auf die Verdampfer- als auch die Kondensatorseiten der Wärmepumpen. So sind die Temperaturdifferenzen zwischen der Wärmesenke (Fernwärme) und der Wärmequelle (Zwischenkreislauf) für jede der Maschinen gering und die energetische Effizienz entsprechend hoch.
Vorgenannte Wärmepumpen sind mit dem Kältemittel R1234ze ausgerüstet. Sein GWP von 7 stellt auch den Grenzwert dar, der nicht überschritten werden darf.
R1234ze ist ein A2L-Kältemittel, also brennbar, aber schwer entflammbar. Die entsprechend DIN EN 378 notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Kältemittelsensorik, Notlüftung etc.) sind zu installieren. Dies gilt vollumfänglich in gleicher Weise, wenn Maschinen mit alternativen Kältemitteln angeboten werden.
Das Zusammenspiel der Wärmepumpen untereinander und mit ihrer Peripherie (Zwischen-kreislaufpumpen, Eingangsregelventil auf der Heiznetzseite, Rücklauf-Beimischpumpe) ist durch einen durch den Wärmepumpenanbieter zu konfigurierenden Masterregler zu organisieren. Dieser sichert zu jeder Zeit die Einhaltung von Betriebsgrenzen und die energetische Optimierung des Betriebes.
Die Leistungsregelung der Maschinen ist grundsätzlich so ausgelegt, dass sie einen ihnen zugeleiteten Fernwärmevolumenstrom auf eine von außen vorgegebene Temperatur aufheizen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben,
Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei:
I) Jahresdurchschnittlicher Umsatz des Bewerbers für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (20 %),
II) Referenzen der letzten 10 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (60 %):
1. Unterkriterium 1: Anlagenbau (30 %),
2. Unterkriterium 2: Kälte- und klimatechnologischen Anlagen (30 %),
III) Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (20 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen),
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 5 Mio. EUR,
b) Sachschäden 5 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (hierzu vgl. Eignungskriterien Ziff.II.2.9). Bei dem Unterkriterium 2: Referenzen Kälte- und klimatechnologischen Anlagen liegt eine Vergleichbarkeit insbesondere bei Wärmepumpen oder Wärmepumpenanlagen bestehend aus mehreren Wärmepumpen mit einer Gesamtwärmeleistung von mehr als 3 MW Wärmepumpe vor. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten.
2. Organigramm des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s sowie stellvertretenden Projektleiter/s nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
3. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm ENISO 9001 oder gleichwertig,
4. Erläuterung über die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig,
5. Eigenerklärung über die vorhandene Qualifikation des Bewerbers zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften,
6. Eigenerklärung über die systemgerechte Anwendung des Kraftwerks-Kennzeichnungssystem gemäß den VGB-Richtlinien VGB-B105/106, VGB Standard VGB-S-811-01-2018-01-DE,
7. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken,
8. Eigenerklärung über die Verwendung des SI-Einheitensystems für alle technischen Angaben und Dokumentationen.
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen.
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 8 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote.
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen.
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unterwww.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Los: Ingenieurbauwerk“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
[removed], Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 14. Mai 2021 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1) genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland