Amt Stralendorf — SchulCampus, Gymnasiales Schulzentrum Stralendorf, Planungsleistungen für Erweiterung und Umbau Altbau gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2021080001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralendorf
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-stralendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Stralendorf — SchulCampus, Gymnasiales Schulzentrum Stralendorf, Planungsleistungen für Erweiterung und Umbau Altbau gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen für die Erweiterung und den Umbau des Altbaus des Gymnasialen Schulzentrums Stralendorf gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8, Stufenvertrag, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-3 der HOAI sowie Besondere Leistungen.
SchulCampus — Gymnasiales Schulzentrum Stralendorf
19073 Stralendorf
Das Amt Stralendorf plant die Erweiterung und den Umbau des bestehenden Hauptgebäudes (Altbau).
Im Jahr 2009 wurde das Gymnasiale Schulzentrum als Kooperative Gesamtschule in Stralendorf gebildet. Schulträger wurde das Amt Stralendorf mit seinen 9 amtsangehörigen Gemeinden. Das Schulkonzept mit wachsendem Platzbedarf und einer stetig steigenden Schülerzahl steht einem veralteten, nicht angepassten Gebäudekomplex gegenüber.
In Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen wurde die Rimpel Leifels Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Schwerin mit der Erarbeitung einer Konzeptstudie beauftragt. Neben der Ist-Aufnahme der Bestandsgebäude einschließlich Erweiterungsbau I wird in der Studie der notwendige Flächenbedarf inklusive zukünftiger Entwicklungen zusammenhängend betrachtet.
Im Ergebnis dieser Vorbefassung durch das Architekturbüro ist die Sanierung, der Umbau des Altbaus und eine Erweiterung erforderlich.
Ein Brandschutzkonzept ist beauftragt und wird parallel zur vorliegenden Ausschreibung erarbeitet.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-3 der HOAI.
Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert,
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert,
3. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten- / Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
4. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen
5. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur- / Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten / Ingenieuren.
Zuschlagskriterien:
— Höchster Wert = bester Wert.
1. Honorar — Wichtung 20 %,
2. Referenzprojekte für Architektenleistungen der letzten 7 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. — Wichtung 5 %,
3. allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 Jahre — Wichtung 7 %,
4. spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Jahre — Wichtung 5 %,
5. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen — Wichtung 7 %,
6. Qualitätsmanagement — Wichtung 2 %,
7. Projektanalyse — Wichtung 5 %,
8. Qualität der Personalplanung — Wichtung 15 %,
9. Präsenz vor Ort - Wichtung 18 %,
10. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit — Wichtung 8 %,
11. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen — Wichtung 5 %,
12 Qualität der Kommunikationsplanung — Wichtung 3 %.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Zuwendungsbescheide liegen nicht vor. Weiterhin steht nicht fest, ob die Maßnahme aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Dipl.-Ing. Architekt E. Schneekloth + Partner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDEZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.