Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: BA14-15012021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE804
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]9
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung
Lieferung von Filtrierenden Halbmasken Typ FFP2 ohne Ausatemventil, zertifiziert nach DIN EN 149:2001+A1:2009.
Lieferung von Filtrierenden Halbmasken Typ FFP2 ohne Ausatemventil, zertifiziert nach DIN EN 149:2001+A1:2009.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der Covid 19-Pandemie und auch der damit verbundenen Einführung einer kurzfristigen Einführung einer verpflichtenden Maskenpflicht sowie der kurzfristigen Einrichtung von Impf- und Testzentren musste sich das Land Mecklenburg-Vorpommern verstärkt mit diverser Schutzausrüstung, unter anderem den entsprechenden Filtrierenden Halbmasken Typ FFP2 ausstatten. Um sowohl die BürgerInnen und die Beschäftigten aus den diversen Ressorts schnellstmöglich mit diesen Artikeln zu versorgen, wurde eine Pandemiebeschaffung, gem. der Mitteilung der EU-Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19 Krise verursachten Notsituation (2020/C 108 I/01), durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 65
Fax: [removed]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).