Landeshauptstadt Schwerin – Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 der HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010025
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 061-154792)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin – Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 der HOAI 2021
Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke zu § 43 der HOAI 2021.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Brücke Wallstraße befindet sich zwischen Fritz-Reuter-Straße und Eisenbahnstraße / Reiferbahn im Stadtteil Paulsstadt in Schwerin. Die Brücke quert die zweigleisig elektrifizierte Strecke 6441 Wismar- Dömitz der Deutschen Bahn AG im km 65,2 + 50.
Die Brücke Wallstraße ist in einem Zustand, die einen Ersatzneubau erforderlich macht. Für den Betrieb der DB AG ist derzeit für das Lichtraumprofil eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die bei Neubau der Brücke entfällt. Deswegen sind hier Bahnbauleistungen und auch Leistungen für die Verlegung von Abwasser- bzw. Entwässerungsleitungen erforderlich.
Das Gesamtbauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ umfasst die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für den Bahnbau und Leitungsverlegungen.
Es ist die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke zu § 43 HOAI für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für die Leitungsverlegungen zu erbringen.
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, zweifach maximiert;
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert;
3. Berufserfahrung des für die Maßnahme vorgesehenen Personals in der Bauüberwachung von Brückenbauwerken mind. 10 Jahre;
4. Nachweis des Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre von jährlich mind.1,0 Mio. EUR;
5. Eigenerklärung zur Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit / Anwesenheit der Bauüberwachung auf der Baustelle binnen 30 Minuten;
6. Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
7. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU;
8. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen;
9. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise — Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3;
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise — Wichtung 40 %, max. Punkte 3.
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100 000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100.000 / A.
Die Brücke Wallstraße befindet sich zwischen Fritz-Reuter-Straße und Eisenbahnstraße / Reiferbahn im Stadtteil Paulsstadt in Schwerin. Die Brücke quert die zweigleisig elektrifizierte Strecke 6441 Wismar-Dömitz der Deutschen Bahn AG im km 65,2+50.
Die Brücke Wallstraße ist in einem Zustand, die einen Ersatzneubau erforderlich macht. Für den Betrieb der DB AG ist derzeit für das Lichtraumprofil eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die bei Neubau der Brücke entfällt. Deswegen sind hier Bahnbauleistungen und auch Leistungen für die Verlegung von Abwasser- bzw. Entwässerungsleitungen erforderlich.
Das Gesamtbauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ umfasst die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für den Bahnbau und Leitungs-Verlegungen.
Es ist die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke zu § 43 HOAI für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für die Leitungsverlegungen zu erbringen.
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, zweifach maximiert,
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR, zweifach maximiert,
3. Berufserfahrung des für die Maßnahme vorgesehenen Personals in der Bauüberwachung von Brückenbauwerken mind. 10 Jahre,
4. Eigenerklärung zur Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit / Anwesenheit der Bauüberwachung auf der Baustelle binnen 30 Minuten,
5. Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
6. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
7. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen,
8. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise – Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3,
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise – Wichtung 40 %, max. Punkte 3.
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100 000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100 000 / A
Unter Mindestanforderungen entfällt das Ausschlusskriterium „Nachweis des Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre von jährlich mind.1,0 Mio EUR“.