Errichtung eines Berufsschulcampus RBB — Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 201/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Berufsschulcampus RBB — Projektsteuerung
Grundleistungen der Projektstufen I-V der Projektsteuerung i. S. des Leistungsbildes § 2 der „Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau und Immobilienwirtschaft“ sowie Besondere Leistungen der Nr. 5.2 „Katalog Besondere Leistungen“ der AHO Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement (AHO Heft 9, Stand März 2020)“; stufenweise Beauftragung, zunächst werden Grundleistungen der Projektstufen I (Projektvorbereitung) und II (Planung) beauftragt.
Stralsund
Der Landkreis Vorpommern-Rügen beabsichtigt einen Berufsschulcampus zur Zentralisierung der im Stadtgebiet Stralsunds befindlichen Ausbildungsstandorte zu errichten. Durch Umbau und Umnutzung vorhandener Gebäude sowie die Errichtung von Neubauten und einer Dreifeld-Sporthalle soll das aktuelle Raumprogramm des RBB umgesetzt werden.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Grünhufe (Grünthal-Viermorgen) zwischen der Lübecker Allee und der Lindenallee Gemarkung Grünhufe Flur 1 — mit einer Gesamtfläche von ca. 30 800 m2.
Das zukünftige Campusareal ist möglichst frei von Parkplätzen zu planen. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Flächen im Außenbereich nördlich der Lindenallee akquiriert. Eine erste Konzeptplanung. zur Realisierung einer Dreifeld-Sporthalle einschließlich Stellplätzen liegt vor.
Auf dem Flurstück 465/3 sind die Neubauten für die Fachbereiche Sozialwesen, Pflege/ Gesundheit und Wirtschaft/ Verwaltung sowie Technik und Handwerk geplant. In diesem Bereich verläuft eine Hauptgasleistung, die weder überbaut noch bepflanzt werden darf. Ggf. ist die diese vor Beginn der Baumaßnahmen zu verlegen.
Die Planung der Außenanlagen beinhaltet die Gestaltung eines Campusareals mit Schaffung von Fahrradabstellplätzen und Sitzgelegenheiten. Erhaltens-werter Baumbestand ist in das Gestaltungskonzept einzubeziehen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Grobkonzept für die konzeptionelle planerische Umsetzung der Bedarfsplanung sowie die Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms auf dem dafür vorgesehenen Areal erstellt. Objektspezifische Notwendigkeiten und nutzungsbedingte Vorgaben wurden berücksichtigt und die zu erwartenden Grobkosten ermittelt.
Die Vergabe der Planungsleistungen soll gemäss HOAI getrennt nach Losen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Die ausgeschriebenen Leistungen Projektsteuerung incl. Fördermittelmanagement orientieren sich an den Leistungsbildern des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung der „Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- Immobilienwirtschaft“ (AHO Heft Nr. 9: Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, 5. Auflage Stand März 2020;). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Die Beauftragung erfolgt stufenweise; zunächst sollen die erforderlichen Grundleistungen der Projektstufen I und II der „Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ sowie Besondere Leistungen beauftragt werden.
Der Auftraggeber behält sich die Konkretisierung in den Verhandlungsgesprächen vor, welche Grundleistungen und Besonderen Leistungen erforderlich und stufenweise zu beauftragen sind, Ebenso behält er sich die Gewichtung der Grundleistungen der jeweiligen Handlungsbereiche der jeweiligen Projektstufen in den Verhandlungsgesprächen vor.
Der Auftraggeber kann die weiteren Projektstufen und die jeweiligen Handlungsbereiche sowie die Grundleistungen und die besonderen Leistungen ganz oder teilweise in gesonderten Schritten abrufen; ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht insoweit nicht.
Das detaillierte Leistungsbild ist der Ziffer 6.6 der Ausschreibungsunterlagen und hinsichtlich der besonderen Leistungen der Ziffer 6.7 zu entnehmen.
Zur näheren Bestimmung der Grundleistungen wird die Nr. 3 „Kommentar zu den Grundleistungen der Projektsteuerung“ und zur näheren Bestimmung der Besonderen Leistungen die Nr. 5.3 „Kommentierung zu den Besonderen Leistungen“ des AHO-Heft Nr. 9 in Bezug genommen.
Insbesondere sollen folgende Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht werden:
Neben den allgemeinen Projektsteuerungsleistungen ist die Koordinierung aller an der Planung und am Bau Beteiligten zu organisieren, so dass die Planungs-, Vergabe- und Objektbetreuungsleistungen unter Beteiligung der Objekt- und Fachplaner sowie Sonderfachleuten gesamtheitlich sichergestellt werden.
Sicherstellung der örtlichen Präsens sowie Vorhaltung eines Büros vor Ort.
Die Kostenkontrolle ist entsprechend dem Planungs- und Bautenstand aufzustellen und fortlaufend zu aktualisieren. Die Kostenstände der einzelnen Fachplanungen sind in einer Gesamtübersicht darzustellen. Sollte im Verlauf der Bearbeitung, unabhängig von der gerade auszuführenden Leistungsphase, erkennbar werden, dass das als Vertragsziel vereinbarte Kostenlimit (Baukostenobergrenze) nicht eingehalten werden kann, hat der AN dem AG unverzüglich die Gründe für die Abweichung mitzuteilen, ihn über die Auswirkungen zu unterrichten und ihm sämtliche möglichen Handlungs- und Planungsalternativen (Einsparungsmöglichkeiten) aufzuzeigen.
Durch die Projektsteuerung ist der Auftraggeber bei der Abarbeitung der Auflagen aus dem Förderantrag zu unterstützen und zum Nachweis der sachgerechten Verwendung von Fördermitteln ist ein entsprechender Verwendungsnachweis aufzustellen.
Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen sowie der logistischen Einflussgrössen zweckmäßig zu planen.
Eine detaillierte Bauablaufplanung ist in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber für die Realisierung der Baumaßnahmen unter Beachtung der Rahmentermine zu erarbeiten.
Vergabe Planungsleistungen: Oktober 2021 Fertigstellung der Entwurfsunterlage: April 2022 Fertigstellung der Planungsleistungen: Dezember 2022 Beginn Bauausführung: Januar 2023 Fertigstellung September 2025 Grundlage ist ein abgestimmtes Raumprogramm des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB).
In der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurden Varianten untersucht, ob und wie der Raumbedarf des RBB in den Bestandsgebäuden untergebracht werden kann. Für die Neubauten wurden die erforderlichen Bruttogrundflächen zur Umsetzung des Raumprogramms ermittelt.
Durch Grundrissoptimierungen in der Berufsschule konnte der Raumbedarf für das Fachgymnasium gedeckt werden.
Das Parkhotel soll als Wohnheim mit Unterbringung der Schulleitung und Schülerversorgung sowie einer Bibliothek genutzt werden.
Für die Unterbringung der Fachbereiche Sozialwesen, Pflege/ Gesundheit und Wirtschaft/ Verwaltung sowie Technik und Handwerk sind zwei Neubauten geplant.
Um den geforderten Raumbedarf des Nutzers (RBB) zu erfüllen, ist gemäß vorliegender Machbarkeitsstudie auf der Freifläche in südlicher Richtung der Neubau eines 5-geschossigen Schulgebäudes mit einer Bruttogrundfläche von ca. 7 500 m2 erforderlich.
Entsprechend Bedarfsplanung RBB sind hier nachfolgende Räume vorzusehen 1. Sozialwesen (ca. 4 500 m2).
— 15 Unterrichtsräume,
— 13 Fachräume (Musik, Instrumental, Kunst/ Werken, Anatomie/ Pflege, Küche, Bewegung/ Spiel, Hauswirtschaft, Religion, Philosophie),
— 2 PC-Räume,
— 5 Vorbereitungsräume,
— 6 Gruppenarbeitsräume mit je 15 Plätzen,
— Lehrerzimmer mit 20 Plätzen 2. Pflege und Gesundheit (ca. 1 500 m2),
— 10 Unterrichtsräume,
— 3 Fachräume,
—— 1 PC-Räume,
—— 5 Vorbereitungsräume,
—— 3 Gruppenarbeitsräume mit je 15 Plätzen Lehrerzimmer mit 18 Plätzen 3. Wirtschaft und Verwaltung (ca. 1 500 m2).
— 11 Unterrichtsräume,
— 2 PC-Räume,
—— 4 Vorbereitungsräume,
—— Lehrerzimmer mit 20 Plätzen Um den geforderten Raumbedarf des Nutzers (RBB) umzusetzen, ist gemäß vorliegender Machbarkeitsstudie auf der Freifläche in südlicher Richtung der Neubau eines 4-geschossigen Schulgebäudes mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 500 m2 geplant.
— 14 Unterrichtsräume,
— 4 Fachräume (KFZ, Pneumatik, E-Technik, Friseur/ Kosmetik
—— 2 PC-Räume,
—— 5 Vorbereitungsräume,
—— Lehrerzimmer mit 15 Plätzen 6.4.3. Neubau einer Dreifeldhalle mit Tribüne Weiterhin ist der Neubau einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne geplant. Diese soll einerseits für den regulären Sportunterricht, die Durchführung von Projekten mit größerem Raumbedarf (Theater, Musical) und weiteren schulischen Veranstaltungen genutzt werden und steht andererseits den Einwohnern der Hansestadt Stralsund sowie dem Landkreis Vorpommern Rügen zur Nutzung offen. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 3 000 m2.
Durch Umbau- und Umnutzungsmaßnahmen der bestehenden Gebäude — Berufsschule,
— Parkhotel,
Soll das Raumprogramm der Fachbereiche — Fachgymnasium,
— Schulverwaltung, Schulversorgung,
— Bibliothek,
— KFZ Werkstatthalle umgesetzt werden.
Ein erstes Konzept für die Umsetzung des Raumbedarfs erfolgte in der beiliegenden Machbarkeitsstudie.
Ausgehend von der Machbarkeitsstudie wird als Beschaffenheit für den Projektsteuerungsvertrag eine Kostenobergrenze in Höhe von 46 Mio EUR vorgegeben.
Leistungsbestandteile / Auftragsumfanges Planers:
Ausgeschrieben werden in diesem Verfahren alle zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Grundleistungen der Projektstufen I-V der Projektsteuerung i. S. des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß § 2 der „Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau und Immobilienwirtschaft“ sowie die hierzu erforderlichen Besonderen Leistungen gemäß Nr. 5.2 der AHO Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement (AHO Heft 9, Stand März 2020)“.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus einer in den Ausschreibungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der Matrix in den Ausschreibungsunterlagen mindestens eine Gesamtpunktzahl von 300 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet werden. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
— Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 Jahre,
— Umsatz für vergleichbare Leistungen bezogen auf die letzten 3 Jahre,
— Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung, die Leistungen der Projektsteurung abdeckt einschließlich Vermögenshaftpflichtversicherung.
— Berufshaftpflichtversicherung: bestimmte Deckungssumme (ergibt sich aus Ausschreibungsunterlagen),
— der durchschnittliche Mindestumsatz nach Ziffer 1.1 (gesamt)beträgt [Betrag gelöscht] EUR und derjenige nach Ziffer 1.2 (für vergleichbare Leistungen) [Betrag gelöscht] EUR,
— Berufserfahrung von Projektleitern und Stellvertretung 5 Jahre.
— Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren,
— Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren,
— jährliches Mittel der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten fünf Jahren,
— Qualitätsmanagement,
— BIMfähigkeit,
— Vergleichbarkeit der Referenzen.
— Mindestens 1 Referenz muss sich auf ein vergleichbares Vorhaben ab 20,0 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen,
— mindestens 1 Referenz muss sich auf ein Schulbauvorhaben oder ein in der Nutzung vergleichbares Vorhaben beziehen,
— alle Referenzen müssen sich auf vergleichbare Leistungen der Projektsteuerung für Bauvorhaben der letzten zehn vergangenen Jahre oder des laufenden Jahres (2011-2021) beziehen,
— alle Referenzen müssen die Projektstufen I-V des § 2 Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO Heft 9 2020/oder früherer Fassungen für vergleichbare Leistungen) erfassen, wobei nicht jeweils jede Grundleistung der jeweiligen Handlungsbereiche, sondern die wesentlichen Grundleistungen in den jeweiligen Handlungsbereichen erbracht sein müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB