Gestaltung eines Stadtparks auf einer ehemaligen Deponie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 381-1605
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung eines Stadtparks auf einer ehemaligen Deponie
Im Rahmen der Bewerbung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die BUGA 2025 wurde die ehemalige Deponie Gehlsdorf zu einem Kernstück der städtebaulichen Umgestaltung des BUGA-Geländes deklariert.
Die Planungsleistungen für die Umgestaltung des Deponiegeländes werden in Form eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und einem integrierten freiraumplanerischen Wettbewerb ausgeschrieben.
Rostock – Stadtteil Gehlsdorf
Am 16. Mai 2018 stimmte die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Bewerbung für die Bundesgartenschau 2025 zu. Am 10. September 2018 erhielt Rostock den Zuschlag.
Die BUGA 2025 bildet somit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung eines großmaßstäblicheren Entwicklungskonzeptes für die Rostocker Innenstadt. Die Unterwarnow und die Entwicklung ihrer Uferbereiche werden erstmals stärker in den Mittelpunkt innerstädtischer Stadtentwicklung gestellt. Die BUGA wird als Motor dieser Entwicklungen an der Warnow verstanden, sie wird die Planung und Realisierung städtebaulicher, freiräumlicher und infrastruktureller Projekte, welche einen Quantensprung für die gesamte Stadtentwicklung bedeuten, konzentrieren und beschleunigen.
Zwei wesentliche Zielsetzungen für die zukünftige Stadtentwicklung sind klar definiert: Es geht erstens um die qualitative Aufwertung innerstädtischer Flächen und zweitens um die Optimierung von Infrastrukturen, beziehungsweise den Rückbau störender Elemente.
Für den betreffenden Planungsbereich werden Lösungen durch ein qualifiziertes Planungsbüro gesucht, welche für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock standortgerechte Nutzungen repräsentieren, die die Qualitätsansprüche für eine zukunftsfähige öffentliche Freianlage mit hohem Freizeitwert erfüllen. Eine hohe gestalterische Qualität zeitgemäßer Landschaftsarchitektur ist genauso wesentlich wie ein nachhaltiges Pflanz- und Pflegeregime unter Beachtung der besonderen Bedingungen der ehemaligen Deponienutzung mit den daraus resultierenden Oberflächenqualitäten und Rahmenbedingungen.
Der Leitgedanke, die ehemalige Deponie als Industrielandschaft zu verstehen sowie der Themenschwerpunkt Umwelt- und Klimaschutz als übergreifendes Parkthema sind thematisch zu berücksichtigen.
Die Wettbewerbsfläche dient der städtebaulichen und ganzheitlichen Verbindung zwischen dem Nordufer der Warnow und den Stadtteilen Gehlsdorf, Toitenwinkel und Dierkow sowie der Gestaltung eines Überganges zum historischen Stadtzentrum.
Erklärung zur Durchführung und Art des Verfahrens.
Bei dem Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Im Anschluss an die Bewerbungsphase wird ein anonymer freiraumplanerischer Wettbewerb in zwei Phasen durchgeführt.
Es werden maximal 20 Bewerber für die 1. Phase des Wettbewerbsverfahrens ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerbende die Eignungskriterien in gleicher Weise, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerber durch den Auslobenden durch Los getroffen werden.
Die 1. Phase des Wettbewerbsverfahrens endet mit einer Preisgerichtsitzung, in der maximal 7 Teilnehmende ausgewählt werden, die zur Weiterbearbeitung im Rahmen der 2. Phase des Wettbewerbs aufgefordert werden.
Zwischen der 1. und der 2. Wettbewerbsphase wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden, die sogenannte „Dialogphase“.
Der Auslobende empfiehlt den Wettbewerbsteilnehmenden die Einbeziehung von Ingenieur/-innen für Wasserbau sowie für Erdbau/Bodenmechanik und die Einbeziehung eines Lärmgutachters zur Gewährleistung der funktionellen und gestalterischen Verflechtungen zwischen baulichen Maßnahmen, statischen Einschränkungen, Akustik und Regenwasserregime. Die Leistungen der Fachplanenden wurden in der Bereitstellung der Aufwandsentschädigung berücksichtigt.
Im Anschluss an den freiplanerischen Wettbewerb mit erfolgter Auslobung werden die 3 Erstplatzierten aufgefordert ein Erstangebot einzureichen siehe II.2.9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen – Gestaltung eines Stadtparks auf einer ehemaligen Deponie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbungen ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen sind. Siehe dazu 1.3.) Einreichungsfrist: 31.03. 2020 um 10:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]65
Fax: [removed]7
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§161 GWB Form, Inhalt:
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]