Ausschreibung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.satow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 10
Der Auftraggeber, die Gemeinde Satow, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5 Löschfahrzeuge.
Fahrgestell
Satow
Fahrgestell für ein LF 10.
Die Forderungen der DIN EN 1846 – 2 und DIN 14530–5 sind zu erfüllen. Sie müssen dem jeweiligen Stand der Technik und allen weiteren zur Zeit gesetzlichen Bestimmungen im vollen Umfang entsprechen.
Fahrzeughersteller und Aufbauhersteller verpflichten sich alle technischen Abstimmungen unter Kenntnisnahme des Auftraggebers unaufgefordert ohne Mehrkosten vorzunehmen. Mit einbezogen sind hier auch Schnittstellenbeschreibungen für (Los 2 Aufbauhersteller). Vor Auftragserteilung wird vom Fahrzeughersteller schriftlich bestätigt, dass die Kompatibilität mit dem Aufbauhersteller besteht.
Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 10
Satow
Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 10 pass. zu Los 1 Fahrgestell.
Der feuerwehrtechnische Aufbau mit den enthaltenen Ein- und Anbauteilen muss zum Zeitpunkt der Auslieferung den Normen DIN 14530-5, DIN EN 1846, DIN 14502-2 entsprechen.
Der Aufbau und das Fahrgestell aus Los 1 ist auf einer maßstabsgetreuen Angebotszeichnung darzustellen.
Zum Angebot ist ebenfalls ein Beladevorschlag in Form einer Zeichnung darzustellen und beizufügen. Es muss aus dem Beladevorschlag eindeutig die Unterbringung der Ausrüstungsgegenstände hervorgehen. Nötige Halterungen / Befestigungen für die Beladung sind aus Los 2 zu ermitteln, und mit dem Los 3 (Lieferung Beladung) abzustimmen. Elektrische Komponenten sind betriebsfertig inkl. ggf. der nötigen Abnahmen einzubauen (Funk, Ladeeinrichtungen, usw.). Entsprechend dem Gesamtgewicht aus den 3 Losen ist das tatsächliche Gesamtgewicht zu ermitteln und in einer Gewichtsbillanz darzustellen. Die Beladung muss so dargestellt werden, dass im Aufbauplan ein gewisser Leerraum für mögliche Änderungen vorgesehen ist.
Feuerwehrtechnischer Beladung für LF 10
Satow
Feuerwehrtechnische Beladung für LF 10 pass. zu Los 1 Fahrgestell und Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau
Die feuerwehrtechnische Beladung ist hauptsächlich im und auf dem feuerwehrtechnischen Aufbau vorgesehen. Teile der Beladung sind auch im Fahrerhaus und der Mannschaftskabine zu verlasten. Durch den Aufbauhersteller ist in Abstimmung mit Auftragnehmer (Los 3) ein Beladevorschlag mit Zuordnung der einzelnen Geräteräume zu erstellen.
Die feuerwehrtechnische Beladung entspricht der DIN 14530-5:2019-11. Ergänzt wird die Beladung durch einzelne Positionen aus dem Los 2 Aufbauhersteller, sowie mit vorhandenen Beladungsteilen der Feuerwehr Hanstorf. Die nachfolgend aufgeführten Beladungsgegenstände müssen als Neugeräte betriebsbereit und geprüft geliefert und gelagert werden. Auf Grund bestehender Ausrüstungsgegenstände der Gemeinde Satow und der daraus notwendigen Kompatibilität sind Firmen und Produktangaben verbindlich zu beachten. Alternativsysteme dürfen, sofern der technische Einsatzwert, die Gebrauchstauglichkeit, sowie die Sicherheit gewährleistet ist vorgeschlagen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen / Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Beladung für LF 10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tessin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.