Nationalparkschule Grundschule „Ostseeblick“, 18545 Sassnitz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3831 / 4794-30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-staedtebau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nationalparkschule Grundschule „Ostseeblick“, 18545 Sassnitz
Los 06 Abbruch und Schadstoffentsorgung Abbrucharbeiten Schulgebäude:
Dachboden entrümpeln, 64 m2 Holzbalkendecke, Schlackensand entfernen, 510 m2 Decke, Gewebe und Holzlattung abbrechen, 895 m2 Decke aus Gipskarton, abgehängt, abbrechen, 395 m2 Bodenbelag entfernen, entsorgen, 1765 m2 Bodenfliesen mit Estrich ausbauen, 115 m2 Tapete aus Glasfaser und Papier mit Anstrich entfernen, entsorgen, 4 620 m2 Innentür m. Futter, bis 400 mm, ausbauen, 64 St. Luftungsgitter ca. 20 x 20 cm abbrechen, 190 St Abbrucharbeiten Sporthalle:
Natursteinmauerwerk abbrechen, 60 m3 Abbrucharbeiten Zwischengang:
Komplettabbruch des Zwischenganges aus Beton und Mauerwerk, 195 m3 Abbruch Medien-Versorgungsschacht aus Beton, 33 m3 Schutzmaßnahmen:
Schutzabdeck. Bodenbelag OSB-Platten, 505 m2 Treppenstufen Schutzabdeckung, 16 St. Treppengeländerschutz, Hartfaserplatten, 25 m2 Holz-Glas-Tür und -Elemente schützen, 36 m2 Schadstoffentsorgung:
Bodenbelag Zementestrich, schadstoffbelastet, abbrechen und entsorgen, 245 m2 Anhydritestrich, Dicke 15-30 mm, abbrechen und entsorgen, 1 375 m2 Schwermetallbelastete Wandfarben, abbrechen und entsorgen, 3 840 m2.
Stadt Sassnitz, Schulstraße 5
Bauleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr.
125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.