Landeshauptstadt Schwerin – Planungsleistungen für den Anbau an die 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) auf dem Lambrechtsgrund gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin – Planungsleistungen für den Anbau an die 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) auf dem Lambrechtsgrund gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume
Landeshauptstadt Schwerin – Planungsleistungen für den Anbau an die 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) auf dem Lambrechtsgrund gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9.
3-Feld-Halle, Palmberg Arena
Von-Flotow-Straße 20
19059 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, in Kooperation mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH, einen Anbau an die bestehende 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) zu realisieren.
Der Anbau soll über den gesamten Nord-Giebel der Halle mit 3 Geschossen entstehen.
Das Gebäude hat eine Länge von rd. 48 m, eine Breite von rd. 7 m und eine Höhe von rd. 11 m.
Die Planung der Leistungsphasen 1-5 erfolgte durch die JägerJäger Planungsgesellschaft mbH. Die Planunterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zuschlagskriterien:
Höchster Wert = bester Wert
Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.
1. Honorar – Wichtung 60 %,
2. Referenzen – Wichtung 40 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Auszug Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister (juristische Person),
— Nachweis Eintrag in eine Ingenieur-/Architektenkammer (freiberufliche Person),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten-und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert,
— Allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle).
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Bürogröße/Personalbestand im Durchschnitt der letzten 3 Jahre,
— Benennung des verantwortlichen Projektteams,
— Mindestens 2 Referenzen der letzten 10 Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind,
— Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch.
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (verschlossener und gekennzeichneter Briefumschlag bzw. über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verwendet die „Muster-Ingenieurverträge“ der Ingenieurkammern.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin – Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDB3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.