Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland – Sanierung des Schulgebäudes am Kirchplatz – Gebäudeplanung und Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 241/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland – Sanierung des Schulgebäudes am Kirchplatz – Gebäudeplanung und Besondere Leistungen
Objektplanungsleistungen § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 „Gebäude“ und „Innenräume“, Lph. 1-9. stufenweiser Beauftragung, zunächst beauftragt werden die Lph. 1-2; Brandschutzplanung und ENEV-Nachweis als Besondere Leistungen.
Wolgast
Die ESDN plant das bestehende denkmalgeschützte städtische Gebäude, die ursprüngliche Realschule „Am Kirchplatz“ in Wolgast, für die Nutzung als Grundschule/Realschule mit erweiterter Orientierungsstufe umfangreich umzubauen und zu sanieren. Hierzu werden die ausgeschriebenen Planungsleistungen benötigt.
Die Finanzierung der Bauarbeiten soll durch öffentliche Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gesichert werden.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle Ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung),
2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 der Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden die 5 bestbewerteten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 300 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit 50 Punkten („Vergleichbarkeit“) bewertet werden.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
. Jeder Bewerber muss den Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ erbringen.
— Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (gemittelt),
— Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen (gemittelt),
— Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
1. Jeder Bewerber muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Mindestdeckungssumme für Personenschäden 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden 1 Mio. EUR beträgt.
— Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren,
— Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Architekten ggf. mit Büroinhaber in den letzten 3 Jahren (2018-2020),
— Jährliches Mittel aller Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren (2018-2020),
— 3 Referenzen.
1. Alle 3 Referenzen sich mindestens auf die Leistungsphasen 2 bis 8 der § 34 HOAI und die vergangenen 8 Jahre einschließlich des laufenden Jahres beziehen, wobei min. 2 der Referenzen insoweit vollständig realisiert sein müssen (min. Lph. 2-8 erbracht),
2. Alle 3 Referenzen müssen sich auf Bildungsbauten beziehen (z. B. Schulbau, Universität, Kita oder vergleichbar),
3. Alle 3 Referenzen müssen (auch) mit öffentlichen Mitteln gebaut worden sein,
4. Min. 1 Referenz muss einen Bezug zum Denkmalschutz aufweisen,
5. Min. 1 Referenz muss sich auf ein Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von mind. 2 Mio. EUR beziehen (KG 300+400 der DIN 276).
§2 Arch Ing MV oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFEDWPF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.