Schloss Schwerin, Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 152-375042
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sbl-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schloss Schwerin, Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke bei der Gründungssanierung der Kaimauer, Vergabe: 19D14011S
19055 Schwerin
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke bei der Gründungssanierung der Kaimauer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
19055 Schwerin
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke bei der Gründungssanierung der Kaimauer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Nachtrag 2:
Zusätzliche Leistungen zur Planung und Überwachung von Bauwerksuntersuchungen
Grund für die Änderung: Ergänzungen des Planungsauftrages
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde festgestellt, dass weder Bestandspläne noch andere gesicherte Angaben über Zustand, Geometrie und Gründung der Kaimauer vorliegen. Da diese Informationen jedoch zur Planung des Sanierungsumfanges unerlässlich sind, werden zwei Baugruben auf der Rückseite der Kaimauer bis zur Gründungsebene hergestellt. Ein AN-Wechsel ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden und unwirtschaftlich, da die grundsätzliche Aufgabenstellung zur Bauwerkserkundung vom beauftragten Ingenieurbüro kommen muss. Die Ausarbeitung dieser Aufgabenstellung wäre ebenso zu vergüten wie die Einarbeitung eines ggf. neuen AN in das Projekt. Zusätzlich tritt ein Zeitverzug für die Dauer der Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen sowie für die Einarbeitung ein. Dieser Zeitverzug führt beim derzeitigen AN zu Stillstandzeiten, die auch zu vergüten wären.