Landkreis Ludwigslust-Parchim – Solitär II, Bankett Tische und Bestuhlung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020031
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Solitär II, Bankett Tische und Bestuhlung
Bankett Tische und Bestuhlung.
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Anschaffung von Bankett Tischen und Stühlen zur Einrichtung Solitär II für ca. 650 Teilnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Einzureichende Unterlagen:
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan.
Gültig und nicht älter als 6 Monate
Allgemeine Anforderungen an das zu verwendende Leder: Um die Qualität und Umweltanforderungen nachhaltig zu gewährleisten ist ausschließlich der Einsatz von Häuten aus vollstufigen Gerbereien zugelassen.
Alle Möbelleder müssen zwingend europäischen Ursprungs sein und Mindestens die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel RAL GZ 430:2019 bzw. EN 13336 erfüllen.
Als Bewertungsgrundlage dient der ausgefüllte Anhang zur Materialspezifikation nach RAL-GZ 430. Mindestanforderungen bzw. Grenzwerte sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zuschlagskriterium:
30 % Preis
Bestuhlung:
20 % Qualität der Verarbeitung und der verwendeten Materialien
10 % Sitzkomfort
25 % Nutzungskonformität
5 % Ästhetik
7 % Garantie
3 % Versorgungssicherheit
Tische:
15 % Qualität der Verarbeitung
15 % Qualität der verwendeten Materialien
25 % Nutzungskonformität
5 % Ästhetik
7 % Garantie
3 % Versorgungssicherheit
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Nach Auswertung der eingehenden Angebote werden die wirtschaftlich besten 5 Bieter zur Bemusterung aufgefordert. Die Bemusterung soll innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung erfolgen.
Bemustert werden 3 Stühle ohne Armlehnen, 1 Armlehnstuhl, 1 runder Klapptisch, die dazu gehörenden Transportwagen und die Sitzplatznummerierung.
Etwaige Kosten für eine Bemusterung werden nicht erstattet. Die Muster sollen Für 4 Wochen beim AG verbleiben.
Ort der Bemusterung:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDBQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.