Lieferung von Diagnostika Referenznummer der Bekanntmachung: BM02-02032021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE804
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]9
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Diagnostika
Auftrag über die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 im Zuge der Pandemiebekämpfung für Mecklenburg-Vorpommern.
Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2, BfArM-Sonderzulassung gemäß § 11 I Medizinproduktegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der Covid 19-Pandemie und der damit verbundenen kurzfristigen Einführung einer Teststrategie mit Antigen-Tests zur Eigenanwendung von Beschäftigten in Kindertagesstätten und Schulen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes, musste sich das Land Mecklenburg-Vorpommern verstärkt mit entsprechenden Diagnostika ausstatten. Um die schnellstmögliche Versorgung des Schulen und Kindertagesstätten mit diesen Artikeln zu gewährleisten, wurde eine Pandemiebeschaffung, gem. der Mitteilung der EU-Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19 Krise verursachten Notsituation (2020/C 108 I/01), durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Diagnostika
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 65
Fax: [removed]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).