Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung einer Kindertagesstätte und den Neubau eines Familienzentrums/ Begegnungsstätte in 18273 Güstrow Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_2 Kita KLK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asb-kjh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung einer Kindertagesstätte und den Neubau eines Familienzentrums/ Begegnungsstätte in 18273 Güstrow
Ingenieurleistungen für die Sanierung einer Kindertagesstätte und den Neubau eines Familienzentrums/Begegnungsstätte. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:
– Los 1 – Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppe 1: Wasser, Abwasser und Gas; Anlagengruppe 2: Wärmeversorgung; Anlagengruppe 3: Lufttechnik
– Los 2 – Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppe 4: Starkstrom;
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und Informationstechnik; Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Die Lose umfassen jeweils die LPH 1 – 9 nach dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung der HOAI 2013.
Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)
Kindertagesstätte „Klimperkiste“
Eschenwinkel 25
18273 Güstrow
Das Los umfasst die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI für folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
– Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen),
– Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
– Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) für die Sanierung der Kindertagesstätte und den Neubau eines Familienzentrums/Begegnungsstätte in 18273 Güstrow.
Es erfolgen gestufte Beauftragungen:
— Fachplanung Technische Ausrüstung (AG 1, 2, 3): Stufe 1: LPH 1 - 3, Stufe 2: LPH 4 – 9.
Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
Kindertagesstätte „Klimperkiste“
Eschenwinkel 25
18273 Güstrow
Das Los umfasst die Leistungen der Technische Ausrüstung der Leistungsphase 1 bis 9 nach § 55 HOAI für folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
– Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
– Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
– Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) für die Sanierung der Kindertagesstätte und den Neubau eines Familienzentrums/Begegnungsstätte in 18273 Güstrow.
Es erfolgen gestufte Beauftragungen:
— Fachplanung Technische Ausrüstung: Stufe 1: LPH 1 - 3, Stufe 2: LPH 4 – 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Die erste EU Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb hat für die beiden neu ausgeschriebenen Lose keine Teilnahmeangebote ergeben. Das Sanierungsvorhaben kann voraussichtlich mit Fördermitteln umgesetzt werden, die bis zum 15.1.2021 beantragt werden müssen. Daraus ergibt sich eine extrem enge Zeitschiene für den Fördermittelantrag. Weiterhin ergibt sich die Dringlichkeit aus dem Umstand, dass sich die übrigen Planungsleitungen bereits in der Angebotsphase befinden. Darüber hinaus muss für den Auftraggeber kurzfristig geklärt sein, ob das Projekt von der Planerseite vollständig abgebildet und damit realisiert werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).