Putbus – Aufwertung des Schlossparks (Freianlagenplanung)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dsk-big.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Putbus – Aufwertung des Schlossparks (Freianlagenplanung)
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf folgende Maßnahmen im Schlosspark Putbus:
— das Wiederherstellen des Tiergeheges
—— Rückbau der desolaten Zaunanlage,
—— Sanierung der vorhandenen Stütz- und Natursteinmauern,
—— Aufstellen von Geländern,
—— Herstellen der angrenzenden Wege(-beziehungen) – die landschaftsplanerische (Neu-)Gestaltung der vorhandenen Wegebeziehungen
— die Wiederherstellung von ehemaligen Wegen und die Beseitigung von Trampelpfaden
— die Ausübung von landschaftspflegerischen Schnitten zur Wiederherstellung von (historischen) Sichtbeziehungen
— die Aufwertung der Uferzonen (vor allem Beseitigung Schilf)
— die Beseitigung von altem Gehölzbestand
— die Wiederherstellung von Sichtachsen durch Rück- und Gesundschnitt, Rodung von Brombeerflächen und Bekämpfung des japanischen Knöterichs
— die Aufwertung des teilweise geschützten Baumbestandes, die Ergänzung fehlender Bestände sowie
— die sichtbare Wiederherstellung der historischen Parkgrenzen
— Integration von Spielbereichen und Begegnungsorten.
Schlosspark Putbus
Leistungen zur Planung der Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI für die landschaftspflegerische Aufwertung des Schlossparkes Putbus in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 39 HOAI. Die Option zur stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen sowie die bauabschnittsweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber vor.
EU-Mittel etc. kommen zum Einsatz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung (Mitglied Architektenkammer oder vergleichbarer Nachweis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wm.mv-regierung.de
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.