Fahrplanauskunft Mecklenburg-Vorpommern erweitert durch die barrierefreie Beauskunftung EFA

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von Verkehrsleistungen.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrplanauskunft Mecklenburg-Vorpommern erweitert durch die barrierefreie Beauskunftung EFA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72500000 Datenverarbeitungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ab 2022 fordert das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV. Dies schließt die Beauskunftung von barrierefreien Reiseketten über die einzelnen Landesauskunftssysteme (EFA-MV) mit ein. Die Daten zur Barrierfreiheit sollen auf Grundlage des Delfi-Handbuchs „Barrierefreie Reiseketten in der Fahrgastinformation“ erfasst und für die Fahrgastinformation genutzt werden. Zur zukünftigen Beauskunftung barrierefreier Routen im landesweiten elektronischen Fahrplanauskunftssystem M-V benötigt die VMV technische Erweiterungen und Dienstleistungen (z. B.: Erfassungstool, Schulungen Asset Management/Modellierungen, steigscharfe Modellierung in DIVA4 und OSM4 der Bahnhöfe, Backenderweiterung) im Hintergrundsystem (DIVA4).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern (landesweiten Fahrplanauskunft, DIVA4).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ist beabsichtigt, damit das bestehende EFA-VMV - Hintergrundsystem das Ziel der DELFI-konformen Barrierefreiheit erreichen kann, folgende Erweiterungen und Dienstleistungen an den derzeitigen Betreiber Mentz GmbH zu beauftragen:

1. Erweiterung des VMV-Backendsystems um zusätzliche barrierefreie Routing-Optionen,

2. Bereitstellung des MENTZ Erfassungstools zur Erfassung der barrierefreien Haltestellenausstattung gemäß DELFI,

3. Schulung Asset Management mit den DELFI Erweiterungen/Erfassungstool,

4. Schulung Haltestellenmodellierung in DIVA und OSM als Voraussetzung für die Erfassung,

5. Erweiterung der VMV Fahrplanauskunft hinsichtlich einer barrierefreien Fahrplanauskunft durch eine bereichs- und steigscharfe Modellierung der Haltestellen/Bahnhöfe in DIVA und OSM.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für die Vergabe des Dienstleistungsauftrages kommt nur ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV in Betracht. Danach darf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur durchgeführt werden:

Abs. 2), wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,

— a) weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll,

— b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder

— c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, […]

Die Voraussetzungen für eine Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV sind im Einzelfall gegeben:

1. Mit der Auftragsvergabe 2000 hat sich die VMV für das System der Firma Mentz GmbH Datenverarbeitung entschieden. Das angewandte System wird nur von dieser Firma angeboten. Der neue Auftrag ist damit in der Mehrzahl der technischen Aspekte an eine bestimmte Ausführungsart gebunden.

2. Am deutschen Markt sind zwar weitere Anbieter etabliert, die jedoch nicht das System der Firma Mentz Datenverarbeitung bzw. ein dazu im Detail vergleichbares System anbieten. Sie vertreiben stattdessen eigene Systeme.

3. Die Kompatibilität der verschiedenen Systeme scheitert an den unterschiedlichen Datenformaten und den in Mecklenburg-Vorpommern nicht flächendeckend verfügbaren Haltestellenkoordinaten.

4. Es ist aus dem erreichten Stand der Fahrplanauskunft Mecklenburg-Vorpommern nicht vertretbar, dieses System mit entsprechenden Systemwechselkosten auf das System eines anderen Anbieters umzustellen. Speziell die Datenschnittstellen erfordern individuelle Anpassungen, die besondere Erfahrungen verlangen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die beabsichtigte Auftragsvergabe erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

2. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/03/2021