Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 der HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 der HOAI 2021
Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke zu § 43 der HOAI 2021.
Brücke Wallstraße
19053 Schwerin
Die Brücke Wallstraße befindet sich zwischen Fritz-Reuter-Straße und Eisenbahnstraße / Reiferbahn im Stadtteil Paulsstadt in Schwerin. Die Brücke quert die zweigleisig elektrifizierte Strecke 6441 Wismar- Dömitz der Deutschen Bahn AG im km 65,2 + 50.
Die Brücke Wallstraße ist in einem Zustand, die einen Ersatzneubau erforderlich macht. Für den Betrieb der DB AG ist derzeit für das Lichtraumprofil eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die bei Neubau der Brücke entfällt. Deswegen sind hier Bahnbauleistungen und auch Leistungen für die Verlegung von Abwasser- bzw. Entwässerungsleitungen erforderlich.
Das Gesamtbauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ umfasst die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für den Bahnbau und Leitungsverlegungen.
Es ist die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke zu § 43 HOAI für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für die Leitungsverlegungen zu erbringen.
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, zweifach maximiert;
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert;
3. Berufserfahrung des für die Maßnahme vorgesehenen Personals in der Bauüberwachung von Brückenbauwerken mind. 10 Jahre;
4. Nachweis des Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre von jährlich mind.1,0 Mio. EUR;
5. Eigenerklärung zur Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit / Anwesenheit der Bauüberwachung auf der Baustelle binnen 30 Minuten;
6. Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
7. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU;
8. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen;
9. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise — Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3;
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise — Wichtung 40 %, max. Punkte 3.
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100 000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100.000 / A.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Auszug Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister (juristische Person),
— Nachweis Eintrag in eine Ingenieur-/Architektenkammer (freiberufliche Person),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten-und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, 2-fach maximiert,
— Nachweis des Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre von jährlich mind.1,0 Mio. EUR.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Referenzen der letzten 5 Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind,
— Berufserfahrung des für die Maßnahme vorgesehenen Personals in der Bauüberwachung von Brückenbauwerken mind. 10 Jahre,
— Eigenerklärung zur Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit / Anwesenheit der Bauüberwachung auf der Baustelle binnen 30 min,
— Benennung des verantwortlichen Projektteams.
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin
Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (verschlossener und gekennzeichneter Briefumschlag bzw. über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin — Der Oberbürgermeister, am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDBH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.