Bw 131, Ersatzneubau Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 381-6681
Fax: +49 381 / 381-6906
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bw 131, Ersatzneubau Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit.
Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, das bestehende Brückenbauwerk an gleicher Stelle durch eine Straßenbrücke als Ersatzneubau zu ersetzen.
Die Straßenbrücke soll eine Straßenfahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie einen Geh- und Radweg nördlich und einen Notgehweg südlich erhalten.
Mit diesem Verfahren werden Leistungen der geotechnischen Untersuchungen vergeben.
Schmarler Damm
18069 Rostock
Leistungen Geotechnik Teile a), b), c) gemäß HOAI Anlage 1.3.
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert.
Die nachfolgend genannten Leistungen können optional einzeln schriftlich nachbeauftragt werden.
— Stufe II: Geotechnik Straßenbrücke Besondere Leistungen 2,
— Stufe I opt.: Geotechnik Behelfsbrücke Grundleistungen a), b), c) Besondere Leistungen 1. und 3,
— Stufe II opt.: Geotechnik Behelfsbrücke Besondere Leistungen 2.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie),
— Eigenerklärung zur Eignung – Fbl. 10008 HVA F-StB – Bestandteil der Vergabeunterlagen,
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
— entfällt:
Die Vergabestelle überprüft, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind. Unter den geeigneten Bewerbern, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden bei Überschreitung der maximalen zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber mittels Losverfahren 5 Bewerber gelost, die anschließend zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hierzu wird nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen ein Termin zur Losziehung festgelegt, an dem die von der Losziehung betroffenen Bewerber teilnehmen können. Begleitet wird die Losziehung durch drei Mitarbeiter des Auftraggebers (voraussichtlich Vergabestelle, Projektbearbeitung und Abteilungsleitung Projektbearbeitung). Nach erfolgter Losziehung werden die Bewerber über das Ergebnis informiert.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Geotechnik pro Geschäftsjahr.
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
— entfällt:
Die Vergabestelle überprüft, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind. Unter den geeigneten Bewerbern, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden bei Überschreitung der maximalen zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber mittels Losverfahren 5 Bewerber gelost, die anschließend zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hierzu wird nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen ein Termin zur Losziehung festgelegt, an dem die von der Losziehung betroffenen Bewerber teilnehmen können. Begleitet wird die Losziehung durch 3 Mitarbeiter des Auftraggebers (voraussichtlich Vergabestelle, Projektbearbeitung und Abteilungsleitung Projektbearbeitung). Nach erfolgter Losziehung werden die Bewerber über das Ergebnis informiert.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit 2015, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen, einschließlich der Benennung eines jeweiligen Ansprechpartners und Referenzbescheinigungen.
LB: Geotechnik ≥ HZ III, Leistungen a, b und c gem. HOAI, Anl. 1, Pkt. 1.3 – 2 Baugrundgutachten für Brückenbauwerke
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das Leistungsbild Geotechnik, Nachweis für 1 Bearbeiter, welcher für die Leistungserbringung eingesetzt werden soll.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über je 1 ausgebildete Fachkraft (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen:
— Geotechnik
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
— entfällt:
Die Vergabestelle überprüft, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind. Unter den geeigneten Bewerbern, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden bei Überschreitung der maximalen zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber mittels Losverfahren 5 Bewerber gelost, die anschließend zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hierzu wird nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen ein Termin zur Losziehung festgelegt, an dem die von der Losziehung betroffenen Bewerber teilnehmen können. Begleitet wird die Losziehung durch 3 Mitarbeiter des Auftraggebers (voraussichtlich Vergabestelle, Projektbearbeitung und Abteilungsleitung Projektbearbeitung). Nach erfolgter Losziehung werden die Bewerber über das Ergebnis informiert.
Architekten und Ingenieure gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]