Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3831 / 4794-34
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund
Los 3 Elektroarbeiten und Beleuchtung – Rückbauleistungen (Kabel, Beleuchtungsmasten, Versorgungssäulen, usw.) – Suchschachtungen – Leitungsgräben ca. 425 m mit Wasserhaltung (1 m tief / 0,8 m breit) – vorhandene Leitungsgräben für die Kabelverlegungen verwenden ca. 560 m – Schaffung eines Leerrohrnetzes (HD-PE 110 und HD-PE 50) – 0,4 kV Kabelnetz, Erdkabel ca. 1 600 m – Kommunikationsnetz als Glasfasernetz, LWL Kabelnetz ca. 300 m – Gebäudeautomation zur Erfassung der Verbrauchswerte an den Entnahmestellen Kai und Fläche 1 Stück – Anschlusssäulen für die Schiffsversorgung 2 Stück – Unterflurelektroverteiler (überflutungssicher) 4 Stück – Außenbeleuchtung mittels Beleuchtungsmasten – Beleuchtungssysteme auf den beiden neuen 45 m hohen Gittermastkonstruktionen auf zwei Leuchtenebenen in 15 m und 45 m Höhe 16 Stück LED Leistungsscheinwerfer – Modulverteiler Gittermast 2 Stück – Beleuchtungsschaltschrank 1 Stück – Umrüstung vorhandener Vorfeldbeleuchtung und Fassadenanstrahlung ca. 33 Stück – LED Bodeneinbauleuchten 11 Stück – Bodenaufbauscheinwerfer 3 Stück – Bodenaufbauleuchte Hansakai 34 Stück – Handlaufleuchten 3 Stück – Potentialausgleich und Erdungsanlagen für die Baukonstruktion (Spundwände, Stahlbetonbauteile, Mastfundamente, usw.
Hansestadt Stralsund Nördliche Hafeninsel
Bauleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsuntwerlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.