Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Teilnetz Ostseeküste II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Teilnetz Ostseeküste II
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastrukturder DB Netz AG und der DB Station & Service AG, Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II“ (Rostock – Stralsund – Rügen / Züssow) ab 12/2021.
Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern
Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II“ (Rostock – Stralsund – Rügen / Züssow) mit ca. 1,8 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum 12/2021 bis 12/2034 (13 Jahresfahrplanperioden).
RE 9 Rostock Hbf – Stralsund Hbf – Sassnitz / Ostseebad Binz (2-h-Grundtakt Rostock – Stralsund Hbf, weitgehende Taktverdichtung Insel Rügen zum 1-h-Takt).
RE10 Rostock Hbf – Stralsund Hbf – Züssow, die den 2-h-Grundtakt Rostock – Stralsund der RE9 bzw. den 2-h-Takt der RE3 Stralsund – Pasewalk (-Berlin) bis Züssow zum 1-h-Takt verdichtet.
Laufzeit:
Die Laufzeit des Vertragswerks für das Teilnetz „Ostseeküste II“ wird bei 13 Jahren liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Teilnetz Ostseeküste II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatthier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de