Umgestaltung Parkanlagen mit Tierpark in Grimmen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimmen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 38326 / 47-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grimmen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung Parkanlagen mit Tierpark in Grimmen
Anlass und Ziele der Umgestaltung sind zum einen, die bestehenden Defizite wie:
— Fehlende Freiraumvernetzung und schlechte Überwindbarkeit von Verkehrswegen (Straßen, Bahn),
— Schlechte Anbindung des Tierparkes an die Umgebung und die Altstadt,
— Die Straßenquerung zwischen Parkanlgen und Altstadt ist unzureichend ausgebaut,
— Die Wasserqualität des Schwanenteiches und des Teiches im Tierpark ist schlecht und muss verbessert
Werden, um die Aufenthaltsqualität des Areals nicht zu gefährden.
— Das Beschilderungssystem für Fuß- und Radfahrer ist teilweise nicht vollständig.
Aufzuarbeiten und neu zu gestalten. Insbesondere soll die Einheit zwischen Stadt- und Tierpark hergestellt werden.
Von-Homeyer-Straße 4A
18507 Grimmen
Der/die AN hat insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Leistungsbildern der HOAI für das unter § 1 bezeichnete Bauvorhaben zu erbringen:
(A) – Objektplanung Gebäude und Innenräume – Grundleistungen gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, linke Spalte, LP 1-9 – Besondere Leistungen: LP 2: Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz (Brandschutzkonzept) / LP 4: Nachweise für die Erlangung behördlicher Zustimmungen (Brandschutzkonzept),
(B) – Tragwerksplanung – Grundleistungen gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1, linke Spalte, LP 1-6,
(C) – Technische Ausrüstung – Grundleistungen gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1, linke Spalte, LP 1-9.
Für folgende Anlagengruppen:
— Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen),
— Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
— Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen).
(D) – Geotechnik – Grundleistungen Geotechnischer Bericht gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.3.3, Abs. 3, linke Spalte,
(E) – Bauphysik E1 Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2, linke Spalte, LP 1-7 / E2 Bauakustik (Schallschutz) – Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 3, Ziffer 1.2.2, linke Spalte, LP 1-7,
(F) – Freianlagen – Grundleistungen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, linke Spalte, LP 1-8,
(G) – Planung Tieranlagen und Funktionsbereiche sowie Analysen – Tiergärtnerische Bestandsaufnahme – Erstellung von Expertisen zur Bewerbung
— Wirtschaftlichkeitsberechnung,
— Pädagogische Inhalte,
— Ermittlung der Investitions- und Betriebskosten,
— zukunftsorientierte Präsentation,
— Prognosen zu Besucherzahlen und Einnahmen,
— Vorschläge zu geeigneten Tierbeständen,
— Artspezifische Bedürfnisse der Tiere.
(H) – Zusätzliche Leistungen auf Stundensatzbasis (optional) – Weitere Besondere Leistungen bzgl. der vorgenannten Leistungsbilder sowie Zusätzliche Leistungen, die von der Auftraggeberin im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Bei Verzögerung der Planung und/oder Genehmigung des Vorhabens und/oder Vergabe der Bauleistungen sowie späteren Baubeginn, wegen unvorhergesehener Umstände.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann durchzuführen, wenn nicht genügendgeeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los bestimmt.
Bei weniger als 3 Bewerbern verringert sich die Mindestzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Siehe Formblatt Wirt-123.1-EU, der Beschaffungsunterlagen!
(1) Bei Projektfortführung können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungsphasen der Stufe 2 beauftragt werden.
(2) Die Beauftragung der Stufe 1 bis 2 erfolgt mit Abschluss dieses Vertrages. Die Beauftragung weiterer Stufen erfolgt durch einseitigen schriftlichen Abruf der jeweiligen Stufe unter Angabe der zu beauftragenden Leistungen bzw. Teilleistungen durch die Auftraggeberin.
(3) Der AG behält sich vor, den AN zu gegebener Zeit mit weiteren Stufen – ganz oder auch teilweise – zu beauftragen. Im Falle weiterer Beauftragungen ist der AG – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der der vorangegangenen Stufen berechtigt, den Umfang der auszuführenden Planungsleistungen zu verändern und auch einzuschränken.
(4) Der AN ist verpflichtet, die Leistungen der nachfolgenden Stufe zu erbringen, wenn ihm von dem AG innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der beauftragten bzw. abgeschlossenen Leistung(vorausgegangene Auftragsstufe) hierzu der weitere Auftrag durch schriftlichen Abruf erteilt wird.
(5) Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und im Falle der Nichtbeauftragung weiterer Stufen auch keinen Vergütungs- oder Schadenersatzanspruch. Beauftragt der AG den AN mit weiteren Stufen aus diesem Vertrag so gelten für diese Beauftragung weiterhin die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
(7) Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN grundsätzlich keine Erhöhung seines Honorars gegenüber der in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen ableiten.
(8) Soweit nachfolgende Stufen nur anteilig beauftragt werden, bemisst sich das hierfür vom AG zu entrichtende Honorar nach den entsprechenden nur anteilig auszuführenden Teilleistungen (§ 8 HOAI).
Siehe Formblatt Wirt-123.1-EU, der Beschaffungsunterlagen!
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister.
Siehe Formblatt Wirt-123.1-EU, der Vergabeunterlagen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
(a) Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“/„Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Abs. 2 LBauO M-V,
(b) Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigengem. o. g. Regelung benennen,
(c) Ausländische Bewerber Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU sowie Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach LBauO M-V.
GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus:
Gemäß GWB § 123 (1) Nr. 1-10, (4) Nr. 1-2 GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Siehe Formblatt Wirt-123.1-EU, der Beschaffungsunterlagen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen.
(a) Änderungen am Bewerberbogen sind nicht zulässig.
(b) Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vertragsmuster „Generalplanervertrag“ Anlage B02 der Beschaffungsunterlagen zu verwenden.
(c) Der Schlußtermin für Teilnehmer-/Bierterfragen ist der 19.4.2021.
(d) Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich bei der unter I.3) benannten Plattform Subreport freiwillig registrieren zulassen.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Siehe auch Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen, GWB § 160 Abs. 3:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimmen
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.grimmen.de