Versicherungsmakler

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Versicherungsmakler

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66518100 Dienste von Versicherungsmaklern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) plant die Neuausschreibung der Gebäudeversicherung. Dazu wird ein Versicherungsmakler eingesetzt. Ziel der Ausschreibung soll der Abschluss eines Versicherungsmaklervertrages (Entwurf in den Vergabeunterlagen) sein. Dazu gehören neben der Vorbereitung und dem Abschluss des Versicherungsvertrages auch die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und der Erfüllung des vermittelten Versicherungsvertrages einschließlich der Unterstützung im Schadenfall. Zudem soll der Makler unterstützend bei den Ausschreibungsverfahren tätig werden. Zwingende Voraussetzung ist die Möglichkeit des Datenaustausches im Zuge der Schadenbearbeitung digital über eine Schnittstelle an das wohnungswirtschaftliche ERP-System Wodis.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

Neubrandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) ist ein regional marktführendes großes kommunales Wohnungsunternehmen in Neubrandenburg. Zum Kerngeschäft gehört es, Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung in unterschiedlichsten Qualitäten und Lagen zur Verfügung zu stellen und sich mit den vielfältigen Aufgaben rund um die Immobilie zu befassen. Mit rund 12 000 Wohnungen, mehr als 300 Gewerbeeinheiten, über 300 Plätzen in Wohn- und Pflegeheimen sowie mehreren 1 000 Stellplätzen und Garagen, ist die NEUWOGES der größte Vermieter vor Ort. Darüber hinaus werden mehr als 6 000 Einheiten unterschiedlichster Nutzungsart für andere Immobilieneigentümer verwaltet und an der Entwicklung, Erschließung und Optimierung von Immobilien mitgewirkt.

Die NEUWOGES plant die Neuausschreibung der Gebäudeversicherung. Dazu soll ein Versicherungsmakler eingeschaltet werden. Ziel der jetzigen Ausschreibung soll der Abschluss eines Versicherungsmaklervertrages (Entwurf in den Vergabeunterlagen) sein. Dazu gehören neben der Vorbereitung und dem Abschluss des Versicherungsvertrages auch die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und der Erfüllung des vermittelten Versicherungsvertrages einschließlich der Unterstützung im Schadenfall. Zudem soll der Makler unterstützend bei den Ausschreibungsverfahren tätig werden. Zwingende Voraussetzung ist die Möglichkeit des Datenaustausches im Zuge der Schadenbearbeitung digital über eine Schnittstelle an das wohnungswirtschaftliche ERP-System Wodis.

Zuschlagskriterium ist der Preis, hier die Höhe der angebotenen Courtage. Die niedrigste angebotene Courtage erhält den Zuschlag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[02/21_VST]“.

Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.

Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.

Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,

— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,

— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,

— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.

Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird verwiesen auf § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2021