Planungsleistungen Erschließung B-Plan Nr. 25 der Gemeinde Dummerstorf

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dummerstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 38208 / 628-11
Fax: +49 38208 / 628-60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dummerstorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Erschließung B-Plan Nr. 25 der Gemeinde Dummerstorf

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen Erschließung B-Plan Nr. 25 Dummerstorf.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

18196 Dummerstorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Dummerstorf hat mit dem Bebauungsplan Nr. 19 die Entwicklung des, für die Landesentwicklung bedeutenden Großgewerbestandortes zwischen dem Autobahnkreuz A 19 /A 20 und der Autobahnabfahrt Dummerstorf sowie der L 191 mit der Bezeichnung „Industrie- und Gewerbepark Autobahnkreuz Rostock“ begonnen. Hier hat sich inzwischen das Norma-Logistikzentrum angesiedelt.

Um weitere Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen wurde der Bebauungsplan Nr. 25 aufgestellt. Dieser soll neben ca. 30 ha Gewerbeflächen auch die geplante Ortsumfahrung von Dummerstorf und die Anbindung an die L191 westlich der Ortslage beinhalten. Mit der Realisierung der Ortsentlastungsstraße wird ein wichtiges Planungsziel der Gemeinde für den Großgewerbestandort umgesetzt. Diese Ausschreibung beinhaltet alle notwendigen Planungsleistungen für die Erschließung B-Plan Nr. 25 Dummerstorf Leistungen: Objektplanungsleistungen -Ingenieurbauwerke: RW/SW/TW Leitungen nach § 43-44 mit Anlage 12 HOAI

— Verkehrsanlagen: Straßenbau Fahrbahn, Gehweg, Parkstreifen nach § 45-48 mit Anlage 13 HOAI,

— techn. Ausrüstung: Anlagengruppe 4 Beleuchtung nach § 53-56 mit Anlage 15 HOAI,

— Landschaftsplanung: Ausgleichsbilanzierung Eingriff Bepflanzung nach §22-28 mit Anlage 2 HOAI,

— örtl. Bauleitung als besondere Leistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,

— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkordination nach BaustellV (AHO A-D).

Grundlage der Beauftragung ist die bereits vom Büro MIC, Bad Doberan erarbeitete Vorplanung. Diese wird den 4 ausgewählten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1/2019
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen zur Erschließung B-Plan Nr. 25

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2021