Planungsleistungen Erschließung B-Plan Nr. 25 der Gemeinde Dummerstorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dummerstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 38208 / 628-11
Fax: +49 38208 / 628-60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dummerstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erschließung B-Plan Nr. 25 der Gemeinde Dummerstorf
Planungsleistungen Erschließung B-Plan Nr. 25 Dummerstorf.
18196 Dummerstorf
Die Gemeinde Dummerstorf hat mit dem Bebauungsplan Nr. 19 die Entwicklung des, für die Landesentwicklung bedeutenden Großgewerbestandortes zwischen dem Autobahnkreuz A 19 /A 20 und der Autobahnabfahrt Dummerstorf sowie der L 191 mit der Bezeichnung „Industrie- und Gewerbepark Autobahnkreuz Rostock“ begonnen. Hier hat sich inzwischen das Norma-Logistikzentrum angesiedelt.
Um weitere Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen wurde der Bebauungsplan Nr. 25 aufgestellt. Dieser soll neben ca. 30 ha Gewerbeflächen auch die geplante Ortsumfahrung von Dummerstorf und die Anbindung an die L191 westlich der Ortslage beinhalten. Mit der Realisierung der Ortsentlastungsstraße wird ein wichtiges Planungsziel der Gemeinde für den Großgewerbestandort umgesetzt. Diese Ausschreibung beinhaltet alle notwendigen Planungsleistungen für die Erschließung B-Plan Nr. 25 Dummerstorf Leistungen: Objektplanungsleistungen -Ingenieurbauwerke: RW/SW/TW Leitungen nach § 43-44 mit Anlage 12 HOAI
— Verkehrsanlagen: Straßenbau Fahrbahn, Gehweg, Parkstreifen nach § 45-48 mit Anlage 13 HOAI,
— techn. Ausrüstung: Anlagengruppe 4 Beleuchtung nach § 53-56 mit Anlage 15 HOAI,
— Landschaftsplanung: Ausgleichsbilanzierung Eingriff Bepflanzung nach §22-28 mit Anlage 2 HOAI,
— örtl. Bauleitung als besondere Leistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkordination nach BaustellV (AHO A-D).
Grundlage der Beauftragung ist die bereits vom Büro MIC, Bad Doberan erarbeitete Vorplanung. Diese wird den 4 ausgewählten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen zur Erschließung B-Plan Nr. 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.