Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an die Stadt Sassnitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sassnitz
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18546
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sassnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an die Stadt Sassnitz
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an die Stadt Sassnitz.
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20 an die Stadt Sassnitz
18546 Sassnitz
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20 an die Stadt Sassnitz.
Die Lieferung des Fahrgestells erfolgt an den Aufbauhersteller (Auftragnehmer zu Los 2). Nach Auftragserteilung hat mit dem Aufbauhersteller eine Abstimmung zu erfolgen. Die Lieferung hat spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Lieferung eines Aufbaus für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz
18546 Sassnitz
Lieferung eines Aufbaus für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz
Die Lieferung hat spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Lieferung einer Feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz
18546 Sassnitz
Lieferung einer Feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz.
Anlieferung der Beladung frei Auftragnehmer zu Los 2 (Aufbau) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Lieferung einer Wärmbildkamera für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz
18546 Sassnitz
Lieferung einer Wärmbildkamera für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz.
Anlieferung der Wärmebildkamera frei Auftragnehmer zu Los 2 (Aufbau) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20 an die Stadt Sassnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Aufbaus für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preetz
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Wärmbildkamera für ein HLF 20 für die Stadt Sassnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“);
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).