Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule – Los 4a Rohbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3843 / 769-109
Fax: +49 3843 / 769-510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guestrow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule – Los 4a Rohbauarbeiten
1 Erdarbeiten, u.a.:
1.1.10 Kellerboden, Kies mit Ziegelbrocken 77,000 m3,
1.1.20 Schaumglasschotterschicht, m3 55,000 m3,
1.2 Erdarbeiten, außen
1.2.40 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 1,0 m 110,000 m3,
1.2.50 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 2,5 m 97,000 m3,
1.2 Erdarbeiten, außen
1.2.40 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 1,0 m 110,000,
1.2.50 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 2,5 m 97,000 m3.
2 Mauerarbeiten u.a.:
2.1 Außenwände
2.1.10 Sturzauflager stemmen, d=50 cm ca. 8 St,
2.1.20 Stahlsturz einbauen,LB=bis 220,d=49 cm, 2 x HEB 180 ca. 10 St.,
2.1.70 Kalksandstein 12-2,0, d=24, AW 37,10 m2,
2.1.80 Herstellen von Wandanschlüssen ca. 100 m.
2.2 Innenwände
2.2.10 Sturzauflager stemmen 42 St,
2.2.20 Stahlsturz einbauen,LB=bis 200,d=36,5 cm, 2 x HE160A ca. 10,
2.2.50 Stahlsturz einbauen,LB=bis 160,d=36,5 cm, 2 x IPE 160 ca. 10,
2.2.120 Kalksandstein 12-1,8, d=15, IW ca. 70 m2,
2.3 Unterzüge
2.3.20 Unterzug, Stahlkonstruktion 2 x IPE 240 und andere.
3 Betonarbeiten
3.1 Fundamente
3.1.40 Dämmung Fundamente, XPS, 100 mm ca. 425,00 m2,
3.1.50 Bodenplatte, WU-Beton ca. 30,00 m2 Bodenplatte C20/25, d=18 cm 395,00 m2,
3.1.100 Einzelfundamente, C25/30 ca. 8 St.,
3.2 Bewehrung, einbauteile ca. 10 t
3.3.20 Wände C25/30, Stb, wu, d=25 cm, XC4 ca. 25 m2,
3.3.40 Ringanker C20/25, 25/30, ohne Dämmung ca. 100 lfm,
3.4 Decken
3.4.10 Decke C20/25, Stb, nachträglich, d=20 ca. 30 m2,
3.4.50 Deckendurchbrüche FR 190 Decke, Rand einschl. Schließen, ca. 55 St.,
4 Abbrucharbeiten
4.1.10 Innen-Türöffnungen ausbrechen 100-120/250 cm ca. 50 m³,
4.1.40 Mauersägen bis 52 cm ca. 70 m,
4.2 Wände große Flächen abbrechen,
4.2.10 Innenwand, Ziegelstein, abbr., 25-49 cm ca. 45 m³,
4.2.30 Abfanggerüste ca. 150 m,
5 Abdichtungsarbeiten
5.1.30 Abdichtung W1-E, MDS flexibel, AW ca. 350 m2,
5.2.90 Injektionsverfahren, 1. Lage, 2. Lage, ca. 70 m,
5.2.100 Injektionsverfahren, 2. Lage,
6 Grundleitungen
6.1.10 Vollwandabwasserrohre DN 110 ca. 200 m 7 Baustelleneinrichtung auch für andere Gewerke.
Güstrow
1 Erdarbeiten, u.a.:
1.1.10 Kellerboden, Kies mit Ziegelbrocken 77,000 m3,
1.1.20 Schaumglasschotterschicht, m3 55,000 m3,
1.2 Erdarbeiten, außen
1.2.40 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 1,0 m 110,000 m3,
1.2.50 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 2,5 m 97,000 m3,
1.2 Erdarbeiten, außen
1.2.40 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 1,0 m 110,000,
1.2.50 Baugrubenaushub, Bkl.3-5 bis 2,5 m 97,000 m3.
2 Mauerarbeiten u.a.:
2.1 Außenwände
2.1.10 Sturzauflager stemmen, d=50 cm ca. 8 St,
2.1.20 Stahlsturz einbauen,LB=bis 220,d=49 cm, 2 x HEB 180 ca. 10 St.,
2.1.70 Kalksandstein 12-2,0, d=24, AW 37,10 m2,
2.1.80 Herstellen von Wandanschlüssen ca. 100 m.
2.2 Innenwände
2.2.10 Sturzauflager stemmen 42 St,
2.2.20 Stahlsturz einbauen,LB=bis 200,d=36,5 cm, 2 x HE160A ca. 10,
2.2.50 Stahlsturz einbauen,LB=bis 160,d=36,5 cm, 2 x IPE 160 ca. 10,
2.2.120 Kalksandstein 12-1,8, d=15, IW ca. 70 m2,
2.3 Unterzüge
2.3.20 Unterzug, Stahlkonstruktion 2 x IPE 240 und andere.
3 Betonarbeiten
3.1 Fundamente
3.1.40 Dämmung Fundamente, XPS, 100 mm ca. 425,00 m2,
3.1.50 Bodenplatte, WU-Beton ca. 30,00 m2 Bodenplatte C20/25, d=18 cm 395,00 m2,
3.1.100 Einzelfundamente, C25/30 ca. 8 St.,
3.2 Bewehrung, einbauteile ca. 10 t
3.3.20 Wände C25/30, Stb, wu, d=25 cm, XC4 ca. 25 m2,
3.3.40 Ringanker C20/25, 25/30, ohne Dämmung ca. 100 lfm,
3.4 Decken
3.4.10 Decke C20/25, Stb, nachträglich, d=20 ca. 30 m2,
3.4.50 Deckendurchbrüche FR 190 Decke, Rand einschl. Schließen, ca. 55 St.,
4 Abbrucharbeiten
4.1.10 Innen-Türöffnungen ausbrechen 100-120/250 cm ca. 50 m³,
4.1.40 Mauersägen bis 52 cm ca. 70 m,
4.2 Wände große Flächen abbrechen,
4.2.10 Innenwand, Ziegelstein, abbr., 25-49 cm ca. 45 m³,
4.2.30 Abfanggerüste ca. 150 m,
5 Abdichtungsarbeiten
5.1.30 Abdichtung W1-E, MDS flexibel, AW ca. 350 m2,
5.2.90 Injektionsverfahren, 1. Lage, 2. Lage, ca. 70 m,
5.2.100 Injektionsverfahren, 2. Lage,
6 Grundleitungen
6.1.10 Vollwandabwasserrohre DN 110 ca. 200 m 7 Baustelleneinrichtung auch für andere Gewerke.
Der Beginn des Auftrages ist abhängig von dem Lauf des Vergabeverfahrens. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, die zu einer Verzögerung der Auftragserteilung führen, wird die Vertragsdauer entsprechend angepasst.
EFRE-Nr.: STES-16-0014
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los 4a Rohbauarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124)
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle ggf. gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
1. Nachweise zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 Buchst. a VOB/A.
(Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die schriftliche Bestätigung eines Versicherers hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall oder des Abschlusses einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend.)
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124)
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A).
Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.)
Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle ggf. gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
1. Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A – Drei vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124)
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.)
Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle ggf. gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
1. Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz M-V (Formblatt „Verpflichtungserklärungen §§ 9, 10 VgG M-V“) Das Formblatt ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/