Planungsleistungen Sporthallen O.-Palme-Str. 24 und 25, 18147 Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Sporthallen O.-Palme-Str. 24 und 25, 18147 Rostock
Die zu modernisierenden Sporthallen befinden sich am Standort Olof-Palme-Str. 24 und 25 in 18147 Rostock. Die Sporthallen wurde in den 80-ger Jahren in einer Mischbauweise auf Grundlage des Typenprojektes „Sporthalle SH 15*30 LB/ 83 des VEB Baukombinates Leipzig errichtet.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden die Leistungen Planung der Architektur- und Innenarchitektur (Los 1) und die TGA-Planung (Los 2) für beide Sporthallen, wobei die Modernisierung der Sporthalle Olof-Palme-Straße 25 erst nach Fertigstellung der Sporthalle Olof-Palme-Straße 24 erfolgen wird, um den Sportbetrieb der naheliegenden Berufsschule aufrechterhalten zu können.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Architektur und Innenarchitektur gemäß §§ 33 ff HOAI für die Lph 2-4, optional Lph 5-8
Olof-Palme-Str. 24, 25
18147 Rostock
Planung zur Moderisierung für 2 Turnhallen.
— Barrierefreie Erschließung der Einrichtung,
— Gewährleistung der Anforderungen gem. EnEV 2016/GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Optional können die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis 8 (Objektüberwachung) bei Umsetzung der Maßnahme für die Sporthalle O.-Palme-Str. 25 vergeben werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur, Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster, Regionalbudget und Experimentierklausel gefördert.
TGA-Planung gemäß §§ 53 ff HOAI für die Lph 2-4, optional Lph 5-8
Olof-Palme-Str. 24, 25
18147 Rostock
Planung der Modernisierung von 2 Turnhallen unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
— Ausstattung mit den erforderlichen sanitären und gebäudetechnischen Anlagen,
— Gewährleistung der Anforderungen gemäß EnEV 2016/GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Optional können die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) bis 8 (Objektüberwachung) bei Umsetzung der Maßnahme für die Sporthalle O.-Palme-Str. 25 vergeben werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur, Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster, Regionalbudget und Experimentierklausel gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektur und Innenarchitektur gemäß §§ 33 ff HOAI für die Lph 2-4, optional Lph 5-8
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung gemäß §§ 53 ff HOAI für die Lph 2-4, optional Lph 5-8
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: J.-Stelling-Str. 14
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]