Landkreis Ludwigslust-Parchim — Organisationsuntersuchung für 13 Organisationseinheiten der Kreisverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020020211
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim — Organisationsuntersuchung für 13 Organisationseinheiten der Kreisverwaltung
Empfehlungen zur Aufbauorganisation, zur Leitungsspanne und zum Personalbedarf für 13 Organisationseinheiten der Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim.
Landkreis Ludwigslust-Parchim — vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Der LK LUP steht vor der Herausforderung künftig die Aufgabenerfüllung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu sichern. Daher sind die Aufbauorganisation und der Personalbedarfsermittlung der zu untersuchenden Organisationseinheiten in Hinblick auf die Erbringung der Produkte und Leistungen sowie Empfehlungen hierzu Untersuchungsgegenstand. Die Ergebnisse sollen bis spätestens September 2021 vorliegen und Berücksichtigung in der Stellenplanung 2022 finden.
Ziel ist es, den Zuschnitt der Geschäftsbereiche des Landkreises gesamt zu betrachten und eine zukunftsfähige Aufbaustruktur der Gesamtverwaltung zu schaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PWC Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD48
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.