Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Selmsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 3121045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schoenberger-Land.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 633-1483
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Selmsdorf
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Selmsdorf – in Anlehnung an HOAI 2021,
— Los 1: Objektplanung „Gebäude und Innenräume“,
— Los 2: Fachplanung „Tragwerksplanung“,
— Los 3: Fachplanung „Technische Ausrüstung“ und
— Los 4: Objektplanung „Freianlagen“.
Objektplanung „Gebäude und Innenräume“
Selmsdorf B104
23923 Selmsdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Selmsdorf ist eine Ausbildungsstätte und erhält einen Übungsturm (8 m /12 m Anleiterstelle). Dieser wird als möglichst wirtschaftliche Konstruktion an das Gebäude angeschlossen. Denkbar ist eine Stahlkonstruktion als Treppenturm mit Podesten an den entsprechenden Anleiterhöhen. Falls nötig, kann die Treppe so als 2.baulicher Rettungsweg genutzt werden.
Der Schulungsraum ist für 100 Personen ausgerichtet und wird in das Obergeschoss geplant. Eine eingeschossige Bauweise ist aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen. Das Gebäude erhält entsprechend einen Treppenraum und einen Aufzug. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen und erhält im OG ein barrierefreies WC (Schulungsbereich). Es wird davon ausgegangen, dass neben Schulungen auch Veranstaltungen der Gemeinde im Schulungsraum stattfinden. Die Raumteilung durch eine mobile Trennwand ist zu beachten.
Für die Beheizung der Fahrzeughalle (7GradC) sind Deckenstrahlplatten gewünscht. Das Feuerwehrgebäude wird je nach Erfordernis in den entsprechenden Räumen/Nutzungen mit einer Fußbodenheizung oder mit statischen Heizkörpern geplant.
Die Bedarfsermittlung, die Wahl der Heizungsanlage und die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Haustechnikplaner zusammen mit dem Energieberater übernehmen. Der Raum mit emissionsstarken Geräten (Aggregate) soll möglichst an die Außenwand mit direktem Zugang durch Wartungspersonal und an die Nordseite (abgewandt vom Wohngebiet) gelegt werden.
Die Tore der Fahrzeughalle sind in Richtung der B104 (Osten) auszurichten.
Das Kopfgebäude mit dem Haupteingang für Besucher und Nicht-Einsatzkräfte wird nach Süden ausgerichtet. Dort schließt sich die PKW-Parkplatzanlage mit 60 Stellplätzen an, die von der Straße der Freiheit aus erreicht wird. Die Alarmausfahrt wird ohne Kreuzungsgefahr mit den PKW Richtung Nordosten geplant.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architektur- bzw. Ingenieurbüros je Los auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Unbekannt
Fachplanung „Tragwerksplanung“
Selmsdorf B104
23923 Selmsdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Selmsdorf ist eine Ausbildungsstätte und erhält einen Übungsturm (8 m /12 m Anleiterstelle). Dieser wird als möglichst wirtschaftliche Konstruktion an das Gebäude angeschlossen. Denkbar ist eine Stahlkonstruktion als Treppenturm mit Podesten an den entsprechenden Anleiterhöhen. Falls nötig, kann die Treppe so als 2.baulicher Rettungsweg genutzt werden.
Der Schulungsraum ist für 100 Personen ausgerichtet und wird in das Obergeschoss geplant. Eine eingeschossige Bauweise ist aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen. Das Gebäude erhält entsprechend einen Treppenraum und einen Aufzug. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen und erhält im OG ein barrierefreies WC (Schulungsbereich). Es wird davon ausgegangen, dass neben Schulungen auch Veranstaltungen der Gemeinde im Schulungsraum stattfinden. Die Raumteilung durch eine mobile Trennwand ist zu beachten.
Für die Beheizung der Fahrzeughalle (7GradC) sind Deckenstrahlplatten gewünscht. Das Feuerwehrgebäude wird je nach Erfordernis in den entsprechenden Räumen/Nutzungen mit einer Fußbodenheizung oder mit statischen Heizkörpern geplant.
Die Bedarfsermittlung, die Wahl der Heizungsanlage und die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Haustechnikplaner zusammen mit dem Energieberater übernehmen. Der Raum mit emissionsstarken Geräten (Aggregate) soll möglichst an die Außenwand mit direktem Zugang durch Wartungspersonal und an die Nordseite (abgewandt vom Wohngebiet) gelegt werden.
Die Tore der Fahrzeughalle sind in Richtung der B104 (Osten) auszurichten.
Das Kopfgebäude mit dem Haupteingang für Besucher und Nicht-Einsatzkräfte wird nach Süden ausgerichtet. Dort schließt sich die PKW-Parkplatzanlage mit 60 Stellplätzen an, die von der Straße der Freiheit aus erreicht wird. Die Alarmausfahrt wird ohne Kreuzungsgefahr mit den PKW Richtung Nordosten geplant.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architektur- bzw. Ingenieurbüros je Los auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Unbekannt
Fachplanung „Technische Ausrüstung“
Selmsdorf B104
23923 Selmsdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Selmsdorf ist eine Ausbildungsstätte und erhält einen Übungsturm (8 m /12 m Anleiterstelle). Dieser wird als möglichst wirtschaftliche Konstruktion an das Gebäude angeschlossen. Denkbar ist eine Stahlkonstruktion als Treppenturm mit Podesten an den entsprechenden Anleiterhöhen. Falls nötig, kann die Treppe so als 2.baulicher Rettungsweg genutzt werden.
Der Schulungsraum ist für 100 Personen ausgerichtet und wird in das Obergeschoss geplant. Eine eingeschossige Bauweise ist aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen. Das Gebäude erhält entsprechend einen Treppenraum und einen Aufzug. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen und erhält im OG ein barrierefreies WC (Schulungsbereich). Es wird davon ausgegangen, dass neben Schulungen auch Veranstaltungen der Gemeinde im Schulungsraum stattfinden. Die Raumteilung durch eine mobile Trennwand ist zu beachten.
Für die Beheizung der Fahrzeughalle (7GradC) sind Deckenstrahlplatten gewünscht. Das Feuerwehrgebäude wird je nach Erfordernis in den entsprechenden Räumen/Nutzungen mit einer Fußbodenheizung oder mit statischen Heizkörpern geplant.
Die Bedarfsermittlung, die Wahl der Heizungsanlage und die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Haustechnikplaner zusammen mit dem Energieberater übernehmen. Der Raum mit emissionsstarken Geräten (Aggregate) soll möglichst an die Außenwand mit direktem Zugang durch Wartungspersonal und an die Nordseite (abgewandt vom Wohngebiet) gelegt werden.
Die Tore der Fahrzeughalle sind in Richtung der B104 (Osten) auszurichten.
Das Kopfgebäude mit dem Haupteingang für Besucher und Nicht-Einsatzkräfte wird nach Süden ausgerichtet. Dort schließt sich die PKW-Parkplatzanlage mit 60 Stellplätzen an, die von der Straße der Freiheit aus erreicht wird. Die Alarmausfahrt wird ohne Kreuzungsgefahr mit den PKW Richtung Nordosten geplant.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architektur- bzw. Ingenieurbüros je Los auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Unbekannt
Objektplanung „Freianlagen“
Selmsdorf B104
23923 Selmsdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Selmsdorf ist eine Ausbildungsstätte und erhält einen Übungsturm (8 m /12 m Anleiterstelle). Dieser wird als möglichst wirtschaftliche Konstruktion an das Gebäude angeschlossen. Denkbar ist eine Stahlkonstruktion als Treppenturm mit Podesten an den entsprechenden Anleiterhöhen. Falls nötig, kann die Treppe so als 2.baulicher Rettungsweg genutzt werden.
Der Schulungsraum ist für 100 Personen ausgerichtet und wird in das Obergeschoss geplant. Eine eingeschossige Bauweise ist aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen. Das Gebäude erhält entsprechend einen Treppenraum und einen Aufzug. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen und erhält im OG ein barrierefreies WC (Schulungsbereich). Es wird davon ausgegangen, dass neben Schulungen auch Veranstaltungen der Gemeinde im Schulungsraum stattfinden. Die Raumteilung durch eine mobile Trennwand ist zu beachten.
Für die Beheizung der Fahrzeughalle (7GradC) sind Deckenstrahlplatten gewünscht. Das Feuerwehrgebäude wird je nach Erfordernis in den entsprechenden Räumen/Nutzungen mit einer Fußbodenheizung oder mit statischen Heizkörpern geplant.
Die Bedarfsermittlung, die Wahl der Heizungsanlage und die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Haustechnikplaner zusammen mit dem Energieberater übernehmen. Der Raum mit emissionsstarken Geräten (Aggregate) soll möglichst an die Außenwand mit direktem Zugang durch Wartungspersonal und an die Nordseite (abgewandt vom Wohngebiet) gelegt werden.
Die Tore der Fahrzeughalle sind in Richtung der B104 (Osten) auszurichten.
Das Kopfgebäude mit dem Haupteingang für Besucher und Nicht-Einsatzkräfte wird nach Süden ausgerichtet. Dort schließt sich die PKW-Parkplatzanlage mit 60 Stellplätzen an, die von der Straße der Freiheit aus erreicht wird. Die Alarmausfahrt wird ohne Kreuzungsgefahr mit den PKW Richtung Nordosten geplant.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architektur- bzw. Ingenieurbüros je Los auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Unbekannt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Firmenprofil: Geschäftsform, Dauer des Bestehens bzw. Gründungsjahr,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz,
4. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister,
5. Bietererklärungen:
5.1. Bietererklärung zur Unternehmensgröße,
5.2. Erklärung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V,
5.3. Verpflichtungserklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft nach § 9 VgG M-V,
5.4. Kontrolle und Sanktionen nach § 10 VgG M-V,
6. Erklärung zur Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer,
7. Erklärung zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe).
1. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
1. Referenzen der letzten 6 Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind,
2. Bescheinigungen der Auftraggeber für die genannten Referenzen mit Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der Kosten und Termine,
3. Benennung des verantwortlichen Projektteams,
4. Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Vorlage der Bauvorlageberechtigung),
5. Jährliches Mittel der Zahl der Beschäftigen und der Führungskräfte,
6. Erklärung zum Stand der Technik der technischen Ausstattung und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement),
7. Erklärung über die Vergabe von Teilen des Auftrages an Unterauftragnehmer,
8. Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch.
Gemäß VgV §§ 44-46
Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU.
Gemäß VgV § 44-46
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorbefasster Planer: DIPL.-ING. ARCHITEKT E. SCHNEEKLOTH + PARTNER, Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDW9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.