TNW_TGA_Asklepios Klinik Parchim_Neubau Hubschrauber-Dachlandeplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 56/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_TGA_Asklepios Klinik Parchim_Neubau Hubschrauber-Dachlandeplatz
Die Asklepios Klinik Parchim plant über dem Haus F einen aufgeständerten Hubschrauberlandplatz.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Planungsleistungen der gesamten Grundleistungen der Leistungsphasen 3-8 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 7 (gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, § 55 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1), Lph. 4 sofern notwendig sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung der Fördermittel sowie der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises vergeben.
Klinik Parchim John-Brinckmann-Str. 8-10 19370 Parchim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Asklepios Klinik Parchim plant über dem Haus F einen aufgeständerten Hubschrauberlandplatz. Bisher ist am Klinikum kein Hubschrauberlandeplatz für Zwecke der Luftrettung vorhanden. Der Hubschrauberlandeplatz ist aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich als erhöhter Landeplatz (Dachlandeplatz) möglich. Der Hubschrauberlandeplatz muss den Forderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen entsprechen. Auch muss er in Übereinstimmung mit den Betriebsvorschriften für Hubschrauber (JAR-OPS 3 deutsch) die Ansprüche für einen sicheren Flugbetrieb erfüllen und somit auch den Anforderungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) genügen.
Anlage und Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes sind bei der zuständigen oberen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, die daraufhin ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 LuftVG durchführt. Das luftfahrtrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG wird durch AAC betreut. Der Architekt muss hier eng zusammenarbeiten.
Für den Hubschrauberlandeplatz ist eine Baugenehmigung ebenfalls notwendig, diese liegt im Zuständigkeitsbereich des Architekten, hierbei ist auch der Umweltschutz mit zu beachten. Ein Grundrissplan sowie ein erster Erläuterungsbericht zur luftrechtlichen Genehmigung liegt bereits vor und wird gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Ein Bodengutachten liegt ebenfalls vor, welches jedoch noch zu ergänzen sein dürfte und auch gegen Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt wird.
Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz soll als erhöhter Landeplatz am Standort der Klinik in der John-Brinckmann-Straße 8-10 in 19370 Parchim entstehen. Er soll als aufgeständerter Landeplatz über dem Haus F auf dem Klinikgelände entstehen.
Am Hubschrauberlandplatz sollen nur Flüge zum Zwecke der Luftrettung durchgeführt werden. Der Flugbetrieb soll am Tag und in der Nacht ausschließlich unter Sichtflugbedingungen möglich sein. Da bei der Ausrichtung der An- und Abflugflächen Einschränkungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten vorliegen, soll die An- und Abflugrichtung 012o und 192o betragen.
Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß § 13 Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) verwendet werden. Durch den Architekten ist eine Unterstützung bei der Beantragung und der Abrechnung der Fördermittel gewünscht. Die HU-Bau ist ebenfalls durch den Architekten zu erstellen. Das entsprechende Merkblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Auch ein Muster zur Kostenermittlung sowie zum Planungs- und Kostendatenblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Die HU-Bau ist so zügig wie nur möglich zu erstellen, gewünscht ist die Einreichung spätestens Mitte Juli 2021. Die Ausführungsplanung soll bis spätestens September 2021 fertiggestellt sein. Die Fertigstellung des Hubschrauberlandeplatzes ist für 31.3.2022 geplant. Hierbei handelt es sich um Zielvorstellungen. Ggf. kann sich aufgrund von verzögerten Genehmigungen ein anderer Zeitplan ergeben. Die angegebenen Termine sollen jedoch, soweit möglich, eingehalten werden.
Da Fördermittel gewährt werden, ist bei der Vergabe der Bauleistungen das Vergaberecht zwingend zu beachten, hierunter zählt auch das Landesrecht, also insbesondere das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) sowie der Vergabeerlass Mecklenburg-Vorpommern (VgE M-V).
Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Maßnahme liegen bei grob 5,5 Mio. EUR brutto. Hiervon entfallen etwa 2,7 Mio. EUR auf die KG 300, 1,6 Mio. EUR auf die KG [Betrag gelöscht] EUR auf die KG 500 sowie 1 Mio. EUR auf die KG 700.
Das Projekt muss während laufendem Klinikbetrieb umgesetzt werden. Dies ist in der Planung und insbesondere in der Bauausführung zu berücksichtigen. Gerade die Bauausführung ist vorliegend sehr wichtig, sodass hier die gesetzlichen Regelungen für einen Hubschrauberlandeplatz sind zwingend zu beachten. Hierzu gehören unter anderem:
— Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
— Festlegungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauber für vom 19.12.2005,
— Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO),
— Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG),
— Anforderungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), Internationale Standards und Empfehlungen, Anhang 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt,
— Betriebsvorschriften für Hubschrauber (JAR-OPS 3, deutsch),
— Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Planungsleistungen der gesamten Grundleistungen der Leistungsphasen 3-8 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 7 (gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, § 55 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1), Lph. 4 sofern notwendig sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung der Fördermittel sowie der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises vergeben.
Der TGA-Planer ist auch für die Technischen Anlagen in den Außenanlagen zuständig (eigentlich KG 540). Diese Kosten sind jedoch bereits in den einzelnen Kosten der KG 400 mit berücksichtigt.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Lph. 3 u. 4 (Lph. 4 soweit erforderlich),
— Stufe 2: Lph. 5,
— Stufe 3: Lph. 6 u. 7,
— Stufe 4: Lph. 8.
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der 31.3.2022.
Folgende Unterlagen werden den Bewerbern von Anfang an zur Verfügung gestellt:
— Merkblatt Antragsprüfung der HU-Bau bei Fördermaßnahmen des Krankenhausbaus (KH-Bau),
— Muster 6 — Kostenermittlung mit Anlagen,
— Planungs- und Kostendatenblatt weitere projektbezogene Unterlagen werden den Bewerbern nach Einreichung einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung kann — gesondert vom Teilnahmeantrag — bereits während laufender Bewerbungsfrist über die Kommunikation eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag selbst muss jedoch zwingend über das Bietertool eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDW0X.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.