Einrichtung und Betrieb von Integrationsfachdiensten an den Standorten Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: 220-009-cs-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb von Integrationsfachdiensten an den Standorten Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin
Einrichtung und Betrieb von Integrationsfachdiensten nach § 192 ff. SGB IX an den Standorten Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin.
Standort Rostock
Einrichtung und Betrieb eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff. SGB IX am Standort Rostock.
Standort Stralsund
Einrichtung und Betrieb eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff. SGB IX am Standort Stralsund.
Standort Neubrandenburg
Einrichtung und Betrieb eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff. SGB IX am Standort Neubrandenburg.
Standort Schwerin
Einrichtung und Betrieb eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff. SGB IX am Standort Schwerin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss sicher stellen, dass der IFD nach § 195 Absatz 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig geführt wird.
— Räumlichkeiten und Erreichbarkeit:
Der Bieter muss die Anforderungen an die Räumlichkeiten und die Erreichbarkeit im Auftragsfall erfüllen. (Vorhandensein einer Niederlassung im örtlichen Geltungsbereich des jeweiligen Loses; das Vorhandensein von Einzelbüros für jede Fachberaterin bzw. jeden Fachberater und damit die Gewährleistung des Datenschutzes bei Beratungsgesprächen; die barrierefreie Erreichbarkeit der Räumlichkeiten, einschließlich Erreichbarkeit der Räumlichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln; das Vorhandensein von Parkmöglichkeiten für KFZ im näheren Umkreis der Räumlichkeiten des IFD.
— Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personal:
Die IFD müssen mit Fachkräften ausgestattet sein, die über eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung mit dem zu unterstützenden Personenkreis (§ 195 Absatz 1 SGB IX) verfügen.
Geeignete Berufsqualifikation i. S. d § 195 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX:
— abgeschlossenes Studium z. B. als Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Psychologe, Diplom-Heilpädagoge oder vergleichbare Berufsabschlüsse Eine – Abschluss im Studiengang mit Bachelor bzw. Master-Abschluss, wie z. B. in den Bereichen Rehabilitationspädagogik, Management sozialer Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, psychosoziale Beratung und Therapie/Mediation, Sozial- und Organisationspädagogik oder vergleichbare Berufsabschlüsse,
— Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in Verbindung mit einer Zusatzqualifikation im psychosozialen oder arbeitspädagogischen Bereich (Doppelqualifikation) oder einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss als Gebärdensprachdolmetscher in Verbindung mit einer Qualifikation im psychosozialen oder arbeitspädagogischen Bereich,
— im Einzelfall werden auch andere geeignete Berufsqualifikationen anerkannt, wenn ausreichende Berufserfahrung mit der Zielgruppe (mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Integrationsfachdienst),
— Bereitschaft zum Erwerb einer psychosozialen und/oder arbeitspädagogischen Zusatzqualifikation (fachliche Kenntnisse bezogen auf unterschiedliche Behinderungsformen (geistig, seelisch, Körper-, Sinnes-, Lern- und Mehrfachbehinderungen) und deren Auswirkungen auf das Arbeitsleben) gem. § 195 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungs- maßnahmen in angemessener Zeit,
— Weiterhin werden Kenntnisse und/oder Erfahrungen in folgenden Bereichen erwartet: Schwerbehinderten-, Arbeits-, Rehabilitations- und Sozialrecht; Auftreten und Orientierung im Betrieb (Akquise, Konfliktmanagement); Methodenkenntnisse der Arbeitsdiagnostik (MELBA/IDA); Beratungstechniken und Methoden der Sozialen Arbeit; Rechtsfragen in der Begleitung (BEM, fachdienstliche Stellungnahmen); Rechtskenntnisse im SGB IX (Kündigungsschutz und begleitende Hilfe); Anfertigung fachdienstlicher Stellungnahmen; Kenntnisse über Berufsbilder und Bildungswege; Methodenkenntnisse Potenzial- und Kompetenzanalysen; Rechtskenntnisse im SGB I und SGB III sind wünschenswert; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Schulen,
— ausreichende Berufserfahrung gem. § 195 Absatz 1 Satz 3 SGB IX: mind. zwejährige Tätigkeit mit der Zielgruppe im Rahmen der vorgenannten Berufsqualifikation (Anrechnung der Zeiten eines Berufspraktikums als Berufserfahrung),
— anwendungssichere EDV-Kenntnisse, wie z. B. Office-Anwendungen, Internet etc. und hinreichende Erfahrungen mit dem IT-Dokumentationsverfahren 3In und dem Qualitätsmanagementprogramm KASSYS.
Des Weiteren müssen umfassende Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes, den Betrieben der Region und des sozialen Netzwerkes vorliegen.
Das Vorliegen eines Pkw-Führerscheins der Klasse B ist zwingend.
Technische Ausstattung:
— die Schaffung aller Voraussetzungen zur Einführung und Nutzung des jeweils bereitgestellten Dokumentationsverfahrens (aktuell 3In),
— Bereitstellung der materiell-technischen Grundlagen zum Betrieb eines separaten netzwerkfähigen Büroarbeitsplatzes durch die Bestätigung,
— separat und eigenständig in einer eigenen IFD-Domain betriebenes System,
— Bereitstellung eines internen Netzwerkes (Vernetzung von Clients und Server, mindestens CAT 5), einer separat für den IFD geschalteten Breitband-Internet- Anbindung (Mindestanforderungen: DSL 16 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload, besser VDSL 50 Mbit/s Download und 10 Mbit/s Upload) sowie von LTE-Sticks mit einer SIM-Karte und einem Datentarif für jeden Client,
— geeigneter Serverraum (Gewährleistung von Brand- und Zutrittsschutz, ausreichende Klimatisierung, Platz für 1 x 19" Serverschrank / 24 HE).
— Verpflichtung des Auftragnehmers ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (siehe Vertragsentwurf),
— Die Leistungserfüllung durch Unterauftragnehmer ist ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto/Hinweis zur Angebotsabgabe/Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [removed]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).