BUGA 2025 Rostock – Planungswettbewerb für den Teilbereich Fährberg

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://gofile.me/4GJoS/FiRnXjXmt
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://niemann-steege.quickconnect.to/sharing/KOHE23KFn
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.niemann-steege.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUGA 2025 Rostock – Planungswettbewerb für den Teilbereich Fährberg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zweck des Verfahrens ist die Gestaltung des Gebiets „Fährberg“, dem aufgrund seiner Lage an der geplanten Warnowbrücke als Eingangsbereich der BUGA 2025 eine besondere Relevanz zukommt. Es soll ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Areal entstehen, das neben seiner Nutzung für die BUGA 2025 dauerhaft als Erholungsraum für Rostock dienen kann. Für den betreffenden Planungsbereich werden Lösungen gesucht, die für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock standortgerechte Nutzungen präsentieren, die den Qualitätsansprüchen für eine nachhaltige öffentliche Freianlage mit hohem Freizeitwert Rechnung tragen. Eine hohe gestalterische Qualität zeitgemäßer Landschaftsplanung ist genauso wesentlich wie ein nachhaltiges Pflanz- und Pflegekonzept und die Beachtung der besonderen lokalen Bedingungen wie der Einbeziehung des Einzeldenkmals „Altes Fährhaus“ mit seinen Freianlagen, der Kleingartenanlage „Fährhufe“ als auch der Wassersportvereine. Die Aufwertung der bestehenden Funktionsräume Kleingartenanlage, Wassersportanlagen, „Altes Fährhaus“, Uferbereich sowie öffentliche Grün- und Freiflächen sind hierbei von zentraler Bedeutung. Das Wettbewerbsgebiet ist in einen Realisierungsteil (Betrachtungsraum: 13 ha) und einen Ideenteil (Betrachtungsraum: 4 ha) gegliedert.

Die Vergabe der Leistungen wird auf Basis der Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt und soll als Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV erfolgen. Aufgrund der besonderen qualitätssichernden Anforderungen an das Vorhaben erfolgt ein vorgeschalteter nichtoffener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i. V. m. § 79 VgV, der der Auswahl der Bieter:innen/Bieter:innengemeinschaften für das Verhandlungsverfahren dient, mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren.

Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung für Freianlagen weitestgehend entsprechend der Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß § 39 HOAI geleistet werden. Aufgrund der Komplexität der Entwurfsaufgabe werden ergänzende Objektplanungsleistungen aus den Planungsdisziplinen

— Gebäude und Innenräume (gemäß § 34 HOAI),

— Ingenieurbauwerke des Wasserbaus (gemäß § 43 i. V. m. Anlage 12.2 Gruppe 3),

— Verkehrsplanung (gemäß § 47 HOAI),

— Tragwerksplanung (gemäß § 51 HOAI),

— Technische Ausrüstung (gemäß § 55 HOAI).

Im Rahmen der jeweiligen Leistungsphase 2 (Vorplanung) einzubeziehen sein.

Die anschließend an das Wettbewerbsverfahren zu beauftragenden Planungsleistungen umfassen die Planung der Gebäude gemäß § 34 HOAI, der Freianlagen gemäß § 39 HOAI, der Ingenieurbauwerke (Wasserbau) gemäß § 43 HOAI, der Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI sowie der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben. Das Auftragsversprechen umfasst für die benannten Planungsdisziplinen gemäß §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 neben der abzuschließenden Leistungsphase 2 zunächst die Leistungsphasen 3 und 4. Im Weiteren Verfahren werden gegebenenfalls, soweit die Planungsaufgabe realisiert werden soll und die Umsetzung gesichert ist, die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 7 und 8 der jeweiligen Leistungsbilder stufenweise beauftragt. Es ist vorgesehen, die Leistungen an eine:n Generalplaner:in zu vergeben. Die generalplanerische Leitung des interdisziplinären Planungsteams soll durch eine:n Landschaftsarchitekt:in erfolgen.

Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verhandelt die Ausloberin zunächst nur mit dem/der Wettbewerbssieger:in. Verhandlungen mit den weiteren Preisträger:innen finden nur statt, falls die Verhandlungen mit dem/der Wettbewerbssieger:in zu keinem Ergebnis geführt haben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Bundesgartenschau (BUGA) 2025 Rostock

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in, Architekt:in, und Ingenieur:in tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Die Ausloberin sieht die generalplanerische Leitung durch eine:n Landschaftsarchitekt:in vor.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter:in und der/die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen. Bewerber:innengemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Bewerber:innen gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerber:innengemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sollen neben den 2 gesetzten Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften (vgl. IV.1.7) acht Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften ihrer Eignung gemäß zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 42 VgV). Das Teilnehmer:innenfeld setzt sich demnach aus 10 Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften zusammen. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich. Insbesondere sind die Bewerbungsformulare vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen zu übermitteln (Eigenerklärung). Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der unter lit. I.3) genannten Kontaktstelle fristgerecht über die bekannt gegebene Vergabeplattform eingegangen sind. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Eignungskriterien gemäß den Bewerbungsunterlagen sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich die Auftraggeberin vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV nicht nachzufordern. Nichteinreichen von angeforderten Unterlagen zur Eignungsprüfung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Anhand der Bewerbungsunterlagen werden die Eignungskriterien geprüft und mögliche Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse festgestellt. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind in deutscher Sprache zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend, sofern sie im Sinne einer Eigenerklärung abgegeben und unterschrieben wurde.

Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 240 Punkte. Detaillierte Angaben zur Auswahl sind den Bewerbungsunterlagen (Anlage A 1 – 12) zu entnehmen. Im Teilnahmewettbewerb werden acht Bewerber:innen/Bewerber:innengemeinschaften mit den höchsten Gesamtbewertungspunktzahlen und 2 gesetzte Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften (vgl. IV.1.7) ausgewählt und aufgefordert am Wettbewerb teilzunehmen. Erfüllen mehr als 8 Bewerber:innen/Bewerber:innengemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, behält sich die Auftraggeberin vor, gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerber:innen ein Losverfahren durchzuführen.

Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung siehe Bewerbungsformulare.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

— Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin (Nachweis, z. B. Kammermitgliedschaft oder gleichwertig).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Hannes Hamann Landschaftsarchitekten, Rostock/Berlin
BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschafts Architekten GmbH, Schwerin/Kiel
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Insbesondere werden zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten innerhalb des Planungswettbewerbs nachfolgende Kriterien zugrunde gelegt. Die Reihenfolge und Gewichtung wird durch das Preisgericht definiert. Das Preisgericht hat das Recht, die Beurteilungskriterien zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren.

1. Gestalterische und räumliche Qualitäten,

2. Funktionale Aspekte,

3. Verkehrstechnische Aspekte,

4. Bautechnische Aspekte,

5. Aspekte der Nachhaltigkeit.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2021
Ortszeit: 12:30
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin für die Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung.

Die Summe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird in Form von Aufwandentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.

Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:

— 1. Preis (50 %) [Betrag gelöscht] EUR (netto),

— 2. Preis (30 %) [Betrag gelöscht] EUR (netto),

— 3. Preis (20 %) [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Aufwandentschädigungen

(10 Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften á [Betrag gelöscht] EUR) [Betrag gelöscht] EUR (netto)

Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.

Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Wettbewerbsentscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmer:innengemeinschaften keine Kosten erstattet.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern unter der Registriernummer 2021/02 am 3.3.2021 bestätigt worden.

Gemäß § 70 Abs. 3 VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 Abs. 2 RPW 2013. Das Preisgericht empfiehlt einen Gesamtentwurf für die weitere Bearbeitung. Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem/der Wettbewerbssieger:in (1. Preis). Verhandlungen mit den weiteren Preisträger:innen finden nur statt, falls die Verhandlungen mit dem/der Wettbewerbssieger:in zu keinem Ergebnis geführt haben. In diesem Fall führt die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträger:innen nach den Regelungen der VgV durch. In diesem Fall erfolgt die Zuschlagsentscheidung auf der Grundlage einer Zuschlagsmatrix. Diese wird in diesem Fall den beteiligten Preisträger:innen rechtzeitig bekannt gegeben, damit sie ihre Angebote hieran ausrichten können. Die Auftraggeberin behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben, ohne in weitere Verhandlungen zu treten.

Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Die eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden anonymisiert auf der bekannt gegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber:innen sind verpflichtet, sich über eingegangene Fragen und deren Beantwortung zu informieren.

Anlagen:

— Bewerbungsformulare 1-12,

— Auslobung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— vgl. § 134 Abs. 2 GWB:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2021