Unterhalts- und Grundreinigung von 3 Schulgebäuden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung von 3 Schulgebäuden
Unterhalts- und Grundreinigung Grundschulen, Hortgebäude und Sporthalle.
WE 2031 Grundschule „Heinrich Heine“
Heinrich-Heine-Str. 3
18119 Rostock
Grund- und Unterhaltsreinigung Grundschule „Heinrich-Heine":
— ca. 2 400 m2 Grundfläche und
– ca. 285 227 m2 jährl. Reinigungsfläche.
WE 2033 Grundschule „Lütt Matten“ und Hortgebäude
Turkuer Str. 59a und 59b
18107 Rostock
Grund- und Unterhaltsreinigung Grundschule „Lütt Matten" und Hortgebäude:
— ca. 2 462 m2 Grundfläche und
– ca. 284 298 m2 jährl. Reinigungsfläche.
WE 3011 Grundschule „John Brinckman“ und Sporthalle
Vagel-Grip-Weg 10
18055 Rostock
Grund- und Unterhaltsreinigung Grundschule „John Brinckman" und Sporthalle:
— ca. 2 610 m2 sowie,
— ca. 950 m2 Grundfläche und
— ca. 301 272 m2 sowie,
— ca. 109 658 m2 jährl. Reinigungsfläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 2031 Grundschule „Heinrich Heine“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 2033 Grundschule „Lütt Matten“ und Hortgebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 3011 Grundschule „John Brinckman“ und Sporthalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]