Verwertung anfallenden Klärschlamms der Kläranlagen der KKMV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klaerschlamm-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Entsorgung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung anfallenden Klärschlamms der Kläranlagen der KKMV

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513600 Schlammbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Klärschlammverwertung und -transport von Kläranlagen Der Auftrag beinhaltet den Transport und die Verwertung/Entsorgung des innerhalb der KKMV angedienten und anfallenden Klärschlamms der beteiligten 12 Gesellschafter. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die bei den Gesellschaftern der KKMV vorhandenen Klärschlammlager ohne weitere Kosten nutzen. Für den Fall der Nutzung hat der Auftragnehmer während des Vertragszeitraums allerdings die Bewirtschaftung der Klärschlammlager entsprechend der Vorgaben der Rahmenbedingungen der betroffenen Kläranlage zu übernehmen. Die Bewirtschaftung durch den Auftragnehmer erfolgt in diesem Fall ohne besondere Vergütung. Die Kosten der Bewirtschaftung sind im Rahmen der Kalkulation der Pauschalpreise zu berücksichtigen.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt zu einem Pauschalpreis je abgefahrener Tonne Klärschlamm entsprechend dem vom Auftragnehmer vorgesehenen Entsorgungsweg.

Die Leistung beinhaltet alle Teilleistungen, die für eine fachgerechte Verwertung/Entsorgung des anfallenden Klärschlamms unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der übergebenen Klärschlämme.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513700 Schlammtransport
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Siehe Anlage 8_1-12.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Klärschlammverwertung und -transport von Kläranlagen Der Auftrag beinhaltet den Transport und die Verwertung/Entsorgung des innerhalb der KKMV angedienten und anfallenden Klärschlamms der beteiligten 12 Gesellschafter. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die bei den Gesellschaftern der KKMV vorhandenen Klärschlammlager ohne weitere Kosten nutzen. Für den Fall der Nutzung hat der Auftragnehmer während des Vertragszeitraums allerdings die Bewirtschaftung der Klärschlammlager entsprechend der Vorgaben der Rahmenbedingungen der betroffenen Kläranlage zu übernehmen. Die Bewirtschaftung durch den Auftragnehmer erfolgt in diesem Fall ohne besondere Vergütung. Die Kosten der Bewirtschaftung sind im Rahmen der Kalkulation der Pauschalpreise zu berücksichtigen.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt zu einem Pauschalpreis je abgefahrener Tonne Klärschlamm entsprechend dem vom Auftragnehmer vorgesehenen Entsorgungsweg.

Die Leistung beinhaltet alle Teilleistungen, die für eine fachgerechte Verwertung/Entsorgung des anfallenden Klärschlamms unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der übergebenen Klärschlämme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/06/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2021