Verwertung anfallenden Klärschlamms der Kläranlagen der KKMV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klaerschlamm-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung anfallenden Klärschlamms der Kläranlagen der KKMV
Klärschlammverwertung und -transport von Kläranlagen Der Auftrag beinhaltet den Transport und die Verwertung/Entsorgung des innerhalb der KKMV angedienten und anfallenden Klärschlamms der beteiligten 12 Gesellschafter. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die bei den Gesellschaftern der KKMV vorhandenen Klärschlammlager ohne weitere Kosten nutzen. Für den Fall der Nutzung hat der Auftragnehmer während des Vertragszeitraums allerdings die Bewirtschaftung der Klärschlammlager entsprechend der Vorgaben der Rahmenbedingungen der betroffenen Kläranlage zu übernehmen. Die Bewirtschaftung durch den Auftragnehmer erfolgt in diesem Fall ohne besondere Vergütung. Die Kosten der Bewirtschaftung sind im Rahmen der Kalkulation der Pauschalpreise zu berücksichtigen.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt zu einem Pauschalpreis je abgefahrener Tonne Klärschlamm entsprechend dem vom Auftragnehmer vorgesehenen Entsorgungsweg.
Die Leistung beinhaltet alle Teilleistungen, die für eine fachgerechte Verwertung/Entsorgung des anfallenden Klärschlamms unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der übergebenen Klärschlämme.
Siehe Anlage 8_1-12.
Klärschlammverwertung und -transport von Kläranlagen Der Auftrag beinhaltet den Transport und die Verwertung/Entsorgung des innerhalb der KKMV angedienten und anfallenden Klärschlamms der beteiligten 12 Gesellschafter. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die bei den Gesellschaftern der KKMV vorhandenen Klärschlammlager ohne weitere Kosten nutzen. Für den Fall der Nutzung hat der Auftragnehmer während des Vertragszeitraums allerdings die Bewirtschaftung der Klärschlammlager entsprechend der Vorgaben der Rahmenbedingungen der betroffenen Kläranlage zu übernehmen. Die Bewirtschaftung durch den Auftragnehmer erfolgt in diesem Fall ohne besondere Vergütung. Die Kosten der Bewirtschaftung sind im Rahmen der Kalkulation der Pauschalpreise zu berücksichtigen.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt zu einem Pauschalpreis je abgefahrener Tonne Klärschlamm entsprechend dem vom Auftragnehmer vorgesehenen Entsorgungsweg.
Die Leistung beinhaltet alle Teilleistungen, die für eine fachgerechte Verwertung/Entsorgung des anfallenden Klärschlamms unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der übergebenen Klärschlämme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.