WOHNEN am Werftdreieck in Rostock, Kröpeliner-Tor-Vorstadt Baufeld 1 Referenznummer der Bekanntmachung: SC-038-IG-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
WOHNEN am Werftdreieck in Rostock, Kröpeliner-Tor-Vorstadt Baufeld 1
Das anhaltende Wirtschaftswachstum in Rostock, steter Zuzug sowie der dringende Bedarf nach Wohnraum im Rostocker Stadtgebiet haben zur Folge, dass die WIRO eine ihrer Hauptaufgaben in der Schaffung erforderlichen Wohnraums sieht und wahrnimmt.
Im Zentrum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll auf dem Grundstück der ehemaligen Neptunwerft ein urbanes Wohnquartier auf einer Fläche von ca. 10 Hektar zwischen Lübecker Straße, Werftstraße und Bahntrasse Rostock-Warnemünde entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ hat Ende November 2020 seine Rechtskraft erlangt. Der neue Wohnstandort zeichnet sich durch seine zentrale Lage im Stadtgebiet, der Nähe zur Warnow und den optimalen Anschluss an das öffentliche Nahverkehrsnetz aus. Von hier ist das Stadtzentrum nur wenige Minuten entfernt. Neben zahlreichen Bildungs- und Sozialeinrichtungen kommen das Freizeit- und Kulturangebot nicht zu kurz. In der unmittelbaren Nachbarschaft grenzen Nahversorger und der Stadthafen als beliebtes Naherholungsgebiet an.
Weiter unter II.2.4).
Rostock
Mit der Entwicklung des 1. Bauabschnittes mit einer Größe von ca. 17 915 m2 soll nun der 1. Schritt hin zu einem lebendigen und urbanen Wohnquartier gemacht werden. Neben dem zu schaffenden Wohnraum ist auch die Errichtung einer Kindertagesstätte und einer Quartiersgarage für ein autoarmes Wohnen geplant. Ein großzügig angelegter öffentlicher Park, der sich zukünftig durch alle Baufelder erstrecken wird, sowie ergänzende Spielplatzangebote für alle Altersgruppen und ein modernes Mobilitätskonzept sollen für eine besonders hohe Lebens- und Wohnqualität sorgen.
Die Kosten für die KG 200-700 wurden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) geschätzt. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist bis 2025 geplant.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Verfahrenshinweisen.
Das zu vergebende Leistungsbild besteht aus:
1. Stufe:
— Leistungsphase 1-4 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Leistungsphase 1-4 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Leistungsphase 1-4 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI,
— Leistungsphase 1-4 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-5,
— Bauphysik 1. Stufe (Wärmeschutz und Schallschutz) gem. Vertragsmuster
— Brandschutz 1. Stufe gem. Vertragsmuster.
Optionale Leistungen:
2. Stufe:
— Leistungsphasen 5, 6-7 (Teilweise) Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Leistungsphasen 5, 6-7 (Teilweise) Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Leistungsphasen 5-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI,
— Leistungsphasen 5, 6-7 (Teilweise) Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-5,
— Bauphysik 2. Stufe (Wärmeschutz und Schallschutz) gem. Vertragsmuster,
— Brandschutz 2. Stufe gem. Vertragsmuster.
3. Stufe – Leistungsphasen 8-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI;
— Leistungsphasen 8-9 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Leistungsphasen 8-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-5,
— Bauphysik 3. Stufe (Wärmeschutz und Schallschutz) gem. Vertragsmuster,
— Brandschutz 3. Stufe gem. Vertragsmuster,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der oben genannten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlung nicht als Präsenzveranstaltung oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/ -anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Generalplanung eingereichten 2 besten Referenzprojekte. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 (Objektplanung) und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Projekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt wurden.
Die Auswahl erfolgt jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-3 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-4 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) sowie vergleichbare angestrebte Qualität (0-5 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden.
In dem Bewertungskriterium „vergleichbares Leistungsbild“ werden für die eingereichte Referenz nur die erbrachten Leistungen von Unternehmen mit Punkten bewertet, die auch Teil der Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren sind.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in dem Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Aus-wahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
2. Stufe:
— Leistungsphasen 5, 6-7 (Teilweise) Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Leistungsphasen 5, 6-7 (Teilweise) Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Leistungsphasen 5-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI,
— Leistungsphasen 5, 6-7 (Teilweise) Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-5,
— Bauphysik 2. Stufe (Wärmeschutz und Schallschutz) gem. Vertragsmuster,
— Brandschutz 2. Stufe gem. Vertragsmuster.
3. Stufe – Leistungsphasen 8-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI;
— Leistungsphasen 8-9 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Leistungsphasen 8-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-5,
— Bauphysik 3. Stufe (Wärmeschutz und Schallschutz) gem. Vertragsmuster,
— Brandschutz 3. Stufe gem. Vertragsmuster,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der oben genannten Gewerke.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch abzugeben:
— ausgefüllter Bewerberbogen,
— Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen,
— Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/zur Zusammenarbeit und über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern,
— Vordruck 1C: Bietererklärung – Ergänzung des Angebotsschreibens (VgG M-V),
— Vordruck 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz,
— Vordruck 1E: Vollmacht des Vertreters im Falle einer Arbeitsgemeinschaft,
— Vordruck 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Arbeitsgemeinschaft,
— Vordruck 1G: Erklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften,
— Vordruck 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung und Erhöhung im Auftragsfall mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen (in Kopie). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2,
— Vordrucke 2B: Eigenerklärungen über die Umsätze des Bewerbers für die Leistungsbereiche der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Freianlagen gem. § 39 HOAI, der Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI und der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-5,
— Vordrucke 3A: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenanzahlen für die Leistungsbereiche der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Freianlagen gem. § 39 HOAI, der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (HLS) und der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (ELT),
— Vordrucke 3B: Nachweise der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (in Kopie) für die Leistungsbereiche Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, Freianlagen gem. §§ 38 HOAI, Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI,
— Anlage 3C1/3C2: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen der Generalplanung (siehe II.2.9) sowie III.1.3),
— Vordruck 3D: Eigenerklärung zur Erfahrung im Umgang mit der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie den beigefügten Vordrucken und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise – diese sind zwingend zu beachten und bindend.
2A) Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2B) Eigenerklärungen über die Umsätze des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Zu 2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert).
Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sollen im Auftragsfall wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden und sonstige Schäden pauschal auf 20,0 Mio. EUR (1-fach maximiert). Siehe hierzu § 15 im Entwurf des Generalplanervertrags.
Der vollständige Versicherungsschein (Police) einschließlich der kompletten Versicherungsbedingungen des Versicherers und der Nachweis der fristgerechten Zahlung des Versicherungsbeitrages ist dem AG in jedem Fall unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung, in Form von Kopien oder Duplikaten unaufgefordert vorzulegen.
Zu 2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für Leistungen gem. § 34 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 3,0 Mio. EUR (netto) erreichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für Leistungen gem. § 38 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 0,5 Mio. EUR (netto) erreichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für Leistungen gem. § 50 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1,0 Mio. EUR (netto) erreichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für Leistungen gem. § 54 HOAI, ALG 1-5 in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahlen durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter/-innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
3B) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Ver-antwortlichen;
3C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
3D) Eigenerklärung zur Erfahrung im Umgang mit der Arbeitsmethode BIM.
Zu 3A) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI sind mind. 12 festangestellte Architekten/Architektinnen oder Bauingenieure/Bauingenieurinnen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber/-in, Geschäftsführer/-in etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Für den Leistungsbereich Freianlagen gem. § 39 HOAI sind mind. 2 festangestellte Landschaftsarchitekten/-innen oder Ingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Freiraumplanung (mind. FH) inkl. Büroinhaber/-in, Geschäftsführer/-in etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Für den Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI sind mind. 6 festangestellte Tragwerksplaner/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolventen/-innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber/-in, Geschäftsführer/-in etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Für den Leistungsbereich Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (HLS) sind mind. 7 festangestellte staatlich geprüfte Haustechniker/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolvent/-innen der Fachrichtung Technische Ausrüstung (HLS)/ mind. FH) inkl. Büroinhaber/-in, Geschäftsführer/-in etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Für den Leistungsbereich Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (ELT) sind mind. 5 festangestellte staatlich geprüfte Haustechniker/-innen oder Ingenieure/-innen bzw. Absolvent/-innen der Fachrichtung Technische Ausrüstung (ELT/ mind. FH) inkl. Büroinhaber/-in, Geschäftsführer/-in etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Zu 3B) Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI: Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag);
Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI: Landschaftsarchitekt/-in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag);
Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI: Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV (Kammereintrag);
Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI: Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV (Kammereintrag);
Zu 3C) Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder mit geförderten Bauvorhaben;
Zu 3D) Erfahrung mit der Arbeitsmethode BIM: Nachweisliche Erfahrung mit der Arbeitsmethode BIM durch mind. eins der sich bewerbenden Büros.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Objektplanung: Geforderte Berufsqualifikation Architekt gem. § 75 (1) VgV Freianlagen: Geforderte Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV Tragwerksplanung: Geforderte Berufsqualifikation Ingenieur gem. § 75 (2) VgV Technische Ausrüstung: Geforderte Berufsqualifikation Ingenieur gem. § 75 (2) VgV
Die Durchführung der Leistungen soll analog § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben können nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekannt-gegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekannt-gegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwen-dig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Ge-sundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne persönlichen Verhandlungstermin durch-zuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versand der Angebotsaufforderung in der 20. KW 2021; Einreichung der Honorarangebote in der 25. KW 2021, Verhandlungsgespräche in der 27. KW 2021.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.