KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR — Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des LK Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ks-mecklenburg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: kommunaler Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR — Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des LK Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR

Eckdrift 93

19061 Schwerin,

SIS — Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH — Rechenzentrum

Eckdrift 93

19091 Schwerin

Kfz-Zulassungsstelle

Heinrich-Hertz-Ring 2

19061 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wettbewerblicher Dialog mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bedienungs- und Benutzerfreundlichkeit (wird in der Teststellung geprüft und abschließend bewertet) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Projektierung inkl. Qualifikation / Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung der Anforderungen aus dem Funktionskatalog / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Lösungskonzept zur Referenzaufgabe 1 „Konzept Migration der Altdaten“ / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Lösungskonzept zur Referenzaufgabe 2 „Konzept Schnittstellenerstellung oder Integration VOIS“ / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen Wettbewerblichen Dialog mit Teilnahmewettbewerb. Im Vorfeld wurde ein Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog durchgeführt. Im Anschluss wurde das Verhandlungsverfahren mit den Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb durchgeführt um die Dialogrunden abzubilden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: [removed]
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH VOIS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDM8.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2021