KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR — Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des LK Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ks-mecklenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR — Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des LK Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin
Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin.
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Eckdrift 93
19061 Schwerin,
SIS — Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH — Rechenzentrum
Eckdrift 93
19091 Schwerin
Kfz-Zulassungsstelle
Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin
Wettbewerblicher Dialog mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung & Beschaffung einer effizienten, mandantenfähigen Softwarelösung für das KFZ-Zulassungsverfahren des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen Wettbewerblichen Dialog mit Teilnahmewettbewerb. Im Vorfeld wurde ein Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog durchgeführt. Im Anschluss wurde das Verhandlungsverfahren mit den Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb durchgeführt um die Dialogrunden abzubilden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH VOIS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDM8.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.