KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen (1.7.2021 — 31.12.2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021040001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ks-mecklenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sis-schwerin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ks-mecklenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen (1.7.2021 — 31.12.2022)
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen.
19061 Schwerin Schulen in West-Mecklenburg, überwiegend in Schwerin, im Landkreis Ludwigslust-Parchim und Gemeinden.
Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen aus. Diese sollen in Schulen in West-Mecklenburg, überwiegend in Schwerin, im Landkreis Ludwigslust-Parchim und Gemeinden zum Einsatz kommen. Die garantierte Abnahmemenge beträgt 60 Systeme.
Digitalpakt Schulen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels- / Berufs- / Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) / Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan Handels- / Berufs- / Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Ausstattungsmerkmale in deutscher Sprache (mit dem Angebot vorzulegen): Einreichung von Datenblättern, Prospekten, Nachweisen jeglicher Art, technische Spezifikationen aus denen die Erfüllung der, in der Leistungsbeschreibung, genannten Mindestanforderungen hervorgeht.
Abschnitt IV: Verfahren
Eckdrift 41
19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch die in den Ausschreibungs- / Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung / Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die geschätzten Mengenangaben sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch, der tatsächliche Mengenverbrauch kann wesentlich höher oder geringer sein.
Die Auftragserteilung erfolgt durch die nachfolgenden Auftraggeber:
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Eckdrift 93
19061 Schwerin
SIS — Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH
Eckdrift 93
19061 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDM5.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.