Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: BA15-26012021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE804
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung
Lieferung von Filtrierenden Halbmasken Typ FFP2 ohne Ausatemventil, Zertifiziert nach DIN EN 149:2001+A1:2009.
Lieferung von Filtrierende Halbmasken Typ FFP2 ohne Ausatemventil, Zertifiziert nach DIN EN 149:2001+A1:2009.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der Covid 19-Pandemie und auch der damit verbundenen kurzfristigen Einführung einer Maskenpflicht in bestimmten Alltagssituaionen musste sich das Land Mecklenburg-Vorpommern verstärkt mit diverser Schutzausrüstung, unter anderem den entsprechenden Masken ausstatten. Um sowohl die BürgerInnen und die Beschäftigten aus den diversen Ressorts schnellstmöglich mit diesen Artikeln zu versorgen, wurde eine Pandemiebeschaffung, gem. der Mitteilung der EU-Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19 Krise verursachten Notsituation (2020/C 108 I/01), durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von FFP2-Masken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 65
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).