VE5.05_Neubau Parkplatz und Rampe am Westflügel_O Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Anklam
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE5.05_Neubau Parkplatz und Rampe am Westflügel_O
AMEOS Klinikum Anklam — Erweiterungsneubau.
Hier: Ausschreibung „Neubau Parkplatz und Rampe am Westflügel“.
AMEOS Klinikum Anklam
Hospitalstraße 19
17389 Anklam
Das AMEOS Krankenhaus befindet sich in der Hospitalstraße in Anklam. Das Krankenhausgebäude mit seiner ehemals parkartigen Freifläche stammt aus der Mitte der 1930er Jahre. Das zweigeschossige Hauptgebäude mit ausgebautem Walmdach wurde ca. 80 m von der Straße entfernt parallel zu dieser in das Gelände eingeordnet. 3 eingeschossige Anbauten mit Satteldach bilden zur Straße einen winkeligen Eingangsbereich mit Umfahrt um eine mit Gehölzen bestandene Rasenfläche. In den Folgejahren wurden ein Besucherparkplatz parallel zur Straße und Personalparkplätze an den südlichen und östlichen Grundstücksgrenzen eingeordnet. Nunmehr wird ein neues kompaktes Erweiterungsgebäude mit Verbinder zum Hauptgebäude auf dem östlichen Grundstücksteil gebaut werden. Dafür müssen Bäume gefällt werden. Als Grundlage für die Planung wurde die Vermessung des Krankenhausgeländes und die Bestandsaufnahme der Gehölze zur Verfügung gestellt.
Vorbereitend zu den Arbeiten des ausgeschriebenen Loses VE5.05 werden die Bäume Im Bereich des zukünftigen Hubschrauberlandeplatzes und des neuen Besucherparkplatzes im Winterhalbjahr 2020 /2021 gefällt. Die Bäume werden in diesem Bereich einschl. der Wurzelstubben gerodet. Die entstandenen
Baumgruben werden mit Oberboden verfüllt. Die Einordnung des Neubaus bedingt die Herrichtung neuer Erschließungsflächen, die Verlagerung des vorhandenen Hubschrauberlandeplatzes auf die nördliche Vorfläche am derzeitigen Haupteingang und die Errichtung eines neuen Besucherparkplatzes an der nordwestlichen Grundstücksgrenze sowie Ertüchtigung vorhandener Verkehrsflächen für den Anlieferverkehr. Am Westflügel des bestehenden Krankenhauses wird ein neuer Zugang auf der Kellerebene errichtet. Hierzu ist eine steile Rampe mit einer Neigung von ca. 14,5 % herzustellen, die zum höheren Gelände mit Betonwinkelteilen abgestützt wird. Auf der Oberkante der Winkelteile, Höhe ca. 150 cm über dem Kellerzugangsniveau wird eine kindersichere Absturzsicherung montiert. Ab Oberkante
Der Winkelteile wird das Gelände zu der vorherigen Bestandshöhe durch eine Böschung im Verhältnis von ca. 1:2,5 wieder angeglichen. Um Ausspülungen zu vermeiden, werden diese Flächen mit stark wurzelnden Bodendeckern bepflanzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE5.05_Neubau Parkplatz und Rampe am Westflügel_O
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedland
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17098
Land: Deutschland
Zaunbau, Geländer, Absturzsicherung, Stahlbetonplatte, Elektroarbeiten, Pflanzung, Aussaaten, Pflege, Überdachungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
Soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse [removed] erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRD26J.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 588-5165
Fax: +49 385/[removed]
Internet-Adresse: www.wm.mw-regierung.de