VE4.07_Blitzschutz-und Erdungsanlage_O Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Anklam
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE4.07_Blitzschutz-und Erdungsanlage_O
AMEOS Klinikum Anklam — Erweiterungsneubau.
Hier: Ausschreibung der „Blitzschutz- und Erdungsanlage“.
AMEOS Klinikum Anklam
Hospitalstraße 19
17389 Anklam
VE4.07: „Blitzschutz- und Erdungsanlage“
Diese Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
— ca. 600 m 8 mm Aluminiumrunddraht Fangnetz,
— ca. 20 St. 1 000 mm Fangstangen,
— ca. 1 200 m V4A erdverlegter Banderder,
— ca. 600 m St/Zn fundamentverlegter Banderder,
— ca. 30 St. Trennstellen mit Nummernschilder,
— ca. 1 300 St. Klemmen, Schellen, Leitungshalter, Bänder, Verbinder
— 2 St. Hauptpotentialausgleichsschienen,
— 1 St. Blitzschutz- und Erdungsbuch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE4.07_Blitzschutz-und Erdungsanlage_O
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinrichswalde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse [removed] erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRD2MX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 588-5165
Fax: +49 385/[removed]
Internet-Adresse: www.wm.mw-regierung.de