VE3.01_Baustelleneinrichtung_O Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Anklam
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE3.01_Baustelleneinrichtung_O
AMEOS Klinikum Anklam — Erweiterungsneubau.
Hier: Ausschreibung „Baustelleneinrichtung“.
AMEOS Klinikum Anklam
Hospitalstraße 19
17389 Anklam
Baustelleneinrichtung zu folgendem Bauvorhaben:
Das AMEOS Klinikum Anklam befindet sich südlich des Stadtzentrums von Anklam an der Hospitalstraße. Das Krankenhaus ist in ein parkähnliches Grundstück mit altem Baumbestand eingebettet. Es wurde in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet und ähnelt der Form eines H´s. Zusätzlich befindet sich auf dem Grundstück noch ein Pavillongebäude, welches bis vor wenigen Jahren auch medizinisch genutzt wurde. Aktuell befinden sich dort die Verwaltung und Nebennutzflächen. Das Krankenhaus in Anklam hat aktuell 101 Betten nach Krankenhausplan M / V. Hier finden stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungen statt. Die Klinik ist ein Haus der Grundversorgung und hat folgende Fachabteilungen: Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Pädiatrie, Intensivmedizin-Anästhesie sowie Psychiatrie (Tagesklinik).
Das Bestandsgebäude hat die Form eines H´s (mit nur 3 Flügeln). Nach Norden zur Hospitalstraße (Haupteingang) ist es ein zweigeschossiger Baukörper mit voll ausgebautem Dach. Nach Süden fällt das Grundstück deutlich ab, so dass sich hier teilweise dreigeschossige Gebäude abzeichnen. Das Gebäude wurde in den Bereichen OP, Radiologie bereits Ende der 90er Jahre saniert, andere Bereiche wurden nur teilweise saniert. Insgesamt ist der Sanierungsstau sehr hoch, davon sind besonders die haustechnischen Bereiche betroffen. Die Funktionen und Strukturen entsprechen in großen Teilen nicht mehr dem heutigen Standard, das trifft vor allem auf die Bettenstationen im Dachgeschoss zu. Der Pavillonbau ist abgängig.
Die Klinik hat 2 Zufahrten, eine direkt von der Hospitalstraße, welche auch unmittelbar zum Haupteingang führt. Sie bildet die Hauptzufahrt für Patienten, Ver- und Entsorgung sowie Krankentransporte. Der Haupteingang befindet sich auf der Nordseite. Auf der östlichen Gebäudeseite werden die Zugänge für die Wirtschaftsgüter sowie die Liegend-Vorfahrt der Notfallaufnahme erschlossen. Eine zweite Zufahrt befindet sich auf der südwestlichen Seite an der Mühlenstraße. Diese ist dem ruhenden Verkehr (Parken) in diesem Bereich vorbehalten. Da der Neubau auf die Ostseite des Bestandes errichtet wird, muss die Erschließung für die Ver- und Entsorgung westlich um den Bestand geführt werden. Auf Grund der engen Wege und Straßen wird hier ein Einbahnstraßensystem geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE3.01_Baustelleneinrichtung_O
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
Soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse [removed] erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRD26P.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 588-5165
Fax: +49 385/[removed]
Internet-Adresse: www.wm.mw-regierung.de