Planungsleistungen für den Ausbau/Sanierung der Kreisstraße K1 VG 1. und 2. Bauabschnitt von der B105 bis Riems
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]07
Fax: +49 3834 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-vg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ausbau/Sanierung der Kreisstraße K1 VG 1. und 2. Bauabschnitt von der B105 bis Riems
Planung und Überwachung Bauvorhaben:
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m2.
2. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m2.
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Planungsleistungen: Leistungsphasen 1-9 1. Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung 1 Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 1 12 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Sollten mehr als 5 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, erfolgt eine Losentscheidung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck (FB. HVA F-StB) „Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_3416_1.PDF?[removed].
3 vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre.
Natürliche Personen, die gemäß Rechts- und Verwaltungsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/Ingenieur“ berechtigt sind (Richtlinie 85/384/EWG).
— Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach LBauO M-V Gemäß § 75 (3) VgV 2016 sind auch juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 (1) o. (2) VgV 2016 benennen (Name und beruflichen Qualifikationsnachweis). Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001.
Zur Sicherung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen erwartet der Auftraggeber den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR Deckungssumme für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Alternativ kann eine verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers eingereicht werden, in welcher der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§§ 160ff GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]