Abbruch- und Erdbauarbeiten – Badstüberstr.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch- und Erdbauarbeiten – Badstüberstr.
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Neuwoges) plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden. Dazu werden die Abbruch- und Erdbauarbeiten ausgeschrieben. Das Grundstück ist nicht bebaut. Gleichzeitig mit der Leistung werden archäologische Ausgrabungen stattfinden.
Badstüberstr. in 17033 Neubrandenburg
Die Neuwoges plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden.
Bei entsprechender Planung ist eine Wohnhausbebauung der Badstüberstraße als auch im mittleren Bereich des Grundstücks (Flurstück 542/1) geplant. Die sich unmittelbar an die Badstüberstraße anschließende Wohnbebauung stellt sich in Form eines Reihenhauskomplexes dar, welcher sich aus 3 leicht versetzt angeordneten Wohnhäusern zusammensetzt.
Eine Unterkellerung dieses Gebäudekomplexes ist nicht vorgesehen.
Für die im mittleren Bereich des Flurstückes angeordnete Wohnbebauung ist eine vollständige Unterkellerung in Form einer Tiefgarage vorgesehen. Hier entstehen 2 baugleiche Baukörper in Form von sogenannten Punkthäusern. Die geplante Gründungstiefe der Tiefgarage liegt bei ca. 3,10 m unter Geländeoberkante. Der Bebauungsstandort wird im östlichen Bereich durch die 5.Ringstraße und im nördlichen Bereich durch die Badstüberstraße begrenzt. Im westlichen sowie südlichen Bebauungsbereich schließen sich mit wechselndem Abstand Verkehrsflächen sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude an. Der geplante Bebauungsbereich stellt sich als eine relativ eben liegende Ödlandfläche dar, wobei gegenwärtig Teilbereiche als Parkplatz genutzt werden.
Im Zuge der Erstellung der Genehmigungsplanung wird eine Baugenehmigung für die Erdbauarbeiten, samt der Errichtung eines „Berliner Verbaus“, beantragt. Aufgrund der nah angrenzenden Straßen Badstüberstraße und 5. Ringstraße, inklusive der bestehenden Grundleitungen, ist im Zuge der Erdbaumaßnahme ein straßenbegleitender Verbau zu errichten.
Die straßenseitigen Verbau-Träger sind HE-B 260 Profile mit einem Abstand von 1,0m und einer gesamten Länge von ca. 8,0m geplant. Im südwestlichen Bereich des Grundstückes, also rückseitig der Straßen, können die Erdbauarbeiten mit freien Böschungen im Lastabtragungswinkel von 45Grad, ausgeführt werden. Die unterschiedlichen Positionen der Stahlträger (HE-B Träger und alternativ HE-A Träger im hofseitigen Bereich) sowie deren Abstandslängen zueinander, sind ebenfalls dem Lageplan „Erdbauarbeiten u. Verbau“ und der Verbaustatik zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124),
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234).
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 5 Jahren. Falls Referenzen von Dritten (z. B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen („Eignungsleihe“), muss deren Verfügbarkeit für das Projekt sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Sie wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] müssen erfüllt werden.
c) Unterzeichnung der Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn (siehe Unterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff: „[01/21_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Angebote sind elektronisch in Textform oder schriftlich einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland