Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald
Los 19 – Fliesen-/Betonwerksteinarbeiten.
Felix-Hausdorff-Straße 2
17489 Greifswald
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald plant den Neubau des Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie (Z4LP) innerhalb der Stadtgrenzen. Dazu wird eine vorhanden Parkplatzfläche beräumt und für den bevorstehenden Neubau hergerichtet.
Dies beinhaltet unter anderem:
— Bodenflächen abdichten – 235 m2 Bodenfliesen 60 x 60 mm, R10 – 130 m2 Sockelfliesen zu Bodenfliesen 60 x 60 mm – 305 m Bodenfliesen 20 x 20 mm, R12 – 105 m2,
— Wandflächen abdichten – 135 m2 Wandfliesen 30 x 60 mm – 400 m2 Wandspiegel 70 x 105 cm – 11 St.,
— Betonwerksteinboden 120 x 80 cm im Dickbett – 280 m2 Sockel Betonwerkstein H 7 cm – 40 m Sockel Edelstahl an Stützen rund D 250-300 mm h 7 cm – 12 St.,
— Innenfensterbänke Betonwerkstein L bis 2,50 m – 410 m.
Es erfolgt kein Versand der Angebotsunterlagen per Post oder E-Mail! Die Vergabeunterlagen liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E95668774 zum Download bereit. (s. Pkt.1.3).
Öffentliche Auftraggeber dürfen nur noch Angebote berücksichtigen, die auf elektronischem Wege übermittelt wurden.
Postalisch eingereichte Angebote müssen daher ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister, Stadtbauamt, Markt 15, 17489 Greifswald.
Der Öffnungstermin ist gemäß §14 EU VOB/A nicht bieteröffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen stehen unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter https://subreport.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen unter der ID: E95668774 herunter.
Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.
Seit dem 18.10.2018 sind grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zulässig. Postalisch eingereichte Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen und ausgeschlossen.
Dem elektronischen Angebot ist das beiliegende Angebotsschreiben (Formblatt 211) vollständig ausgefüllt sowie alle geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Das Angebot kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Beim elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person,
Die die Erklärung abgibt, anzugeben.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter I.3) zu richten.
Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich, schriftlich über die Vergabeplattform und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an subreport: Herrn Jendrusch, Tel.: +49 (0)221/98578-33 oder per E-Mail: [removed].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / [removed]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]55
Fax: [gelöscht]53