Rohrbau Anpassung von Kühlkreisläufen Referenznummer der Bekanntmachung: 300-21-03-OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VAT Id Nr. DE 129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipp.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ipp.mpg.de/12517/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Rohrbau Anpassung von Kühlkreisläufen
Änderung/Anpassung der Kühlkreisläufe „Target/Baffle“ am Experiment W7-X.
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, TI Greifswald
Wendelsteinstraße 1
17491 Greifswald
Eine Leistungseinheit
Das bereits bestehende Kühlsystem am W7-X ist um 2 Teilkreisläufe zu erweitern.
Ein bereits vorhandener Kühlkreislauf ist weiter auszubauen.
Eine frei werdende Pumpe wird dann für den Aufbau eines neuen Kühlkreislaufs genutzt. Für die Anpassungsarbeiten an den Kühlkreisläufen sind einige Anlagengruppen zurückzubauen. Weiterhin sind Halterbaugruppen und Festpunkte zu montieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Deckblatt mit Angebotssumme (ausgefüllt und unterschrieben)
— Leistungsverzeichnis LV 2020_12 „Anpassung des KKL Target/Baffle“ auszufüllen ist das LV GAEB x83 und als GAEB x84 einzureichen (das Einreichen des LV als pdf ist ebenfalls zulässig),
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (ausgefüllt und unterschrieben),
— Eigenerklärung zur Eignung (ausgefüllt und unterschrieben),
— Formular zur Eignungsprüfung Referenzen (ausgefüllt und unterschrieben),
— Anlage zum LV Kapitel 11 (Angaben des AN zur Ausführungszeit und personellen Kapazität),
— Beschreibung der Einhaltung der Sauberkeitsanforderungen,
— Bestätigung der Besichtigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.