Rahmenvertrag zur Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung und -entwässerung der Kläranlage Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: 3042268
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saesn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung und -entwässerung der Kläranlage Schwerin
Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage in Schwerin-Süd mit 200 000 EW. Polymere für Schlammeindickung und -entwässerung.
Kläranlage Schwerin Süd
Carl-von-Linde-Straße
19061 Schwerin
Rahmenvertrag für die Lieferung von Polymeren für die Schlammeindickung mittels Siebbandeindickern und -entwässerung mittels Zentrifugen auf der Kläranlage in Schwerin-Süd mit 200 000 EW. Polymere für Schlammeindickung und -entwässerung. Ab 28.9. bis 12.10.2020 erfolgt Schlammabgabe an Teilnehmer zur Durchführung von Laborversuchen. Diese Versuche sind nicht auf der KA Schwerin möglich. Der Nachweis der Eignung des Materials und des Verbrauches sind an drei Werktagen vor Ort zu erbringen. Maschinentechnische Versuche sind ab 45. KW möglich. Um Terminabsprache mit Herrn Nemitz zur Versuchsdurchführung wird bis spätestens 16.10.2020 gebeten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Aquaplan GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenberge
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDWQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 633-1483
Internet-Adresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.