Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL M-V in Bansin Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-16-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heringsdorf
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wog-kaiserbaeder.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sh-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL M-V in Bansin
Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL des Landes M-V in Bansin.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Kurzzeichen: Architekt Gebäude)
17429 Bansin
Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI, Brandschutz
Für den Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL des Landes M-V in Bansin auf der Insel Usedom.
Kurzbeschreibung der Bestandssituation und der Zielstellung Planung
Das Seebad Bansin ist das kleinste der s.g. 3 Kaiserbäder (Gemeinde Ostseebad Heringsdorf). Der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft wurde ein Grundstück in der Seestraße zum Zwecke der Wohnraumschaffung übertragen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbefestigte, unansehnliche Fläche, die sich als Baulücke im Straßenraum darstellt. Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 3 400 m2. Die Fläche unterlag bislang einer Parkraumbewirtschaftung.
Zielstellung Planung
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co KG haben sich darauf verständigt, dass auf dem Grundstück Wohnungen zu schaffen sind.
Folgende Kriterien sind bei der Planung, und damit Angebotserstellung zur Erfüllung von Planungsleistungen zu beachten:
Bauplanungsrechtliche Ausgangssituation:
Innenbereichslage gemäß § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich)
Bebauungsstruktur:
Bebauung unter Beachtung der umliegenden Bebauungsstruktur kleinteilig (mehrere Gebäudeteile) – es ist gewünscht, städtebaulich subtil zu planen und die Strukturen und die Charakteristik der, den Ort prägenden Architektur auf zu nehmen und in zeitgemäße Formsprache zu übersetzen – eine mehrgeschossige Blockbauweise als Riegel ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Bei einer verträglichen Bebauung wird von max. 3 Geschossen ausgegangen.
Nutzung:
Die Bebauung dient der Schaffung von Wohnraum, welcher den Kriterien der WoBauSozRL des Landes MV entsprechen muß. Das heißt, es sind konkrete Anforderungen an Größe und Ausstattung der Wohnungen, aber auch an weitere Belange gestellt. Hier sei insbesondere an die Barrierefreiheit hingewiesen.
Auf Grund der sich aus der Richtlinie ergebenden maximal erzielbaren Mieteinnahmen ist ein wesentliches Anforderungsmerkmal das kostengünstige Bauen; d.h., Baukörperstruktur und Baumaterialien und Bauabläufe müssen effizient gewählt werden.
Planentwürfe und weitere Planunterlagen müssen dementsprechend den Anforderungen der WoBauSozRL MV entsprechen.
Unter Beachtung des Wohnraumbedarfs ist ein Mehrgenerationenwohngen gewünscht und die Wohnungsgrößen sind zwischen 2-4 Raumwohnungen zu wählen, wobei im überwiegenden Maß Zweiraumwohnungen, in untergeordneter Anzahl Dreiraumwohnungen- Vierraumwohnungen zu planen sind.
Unter Beachtung der Grundstücksgröße und des Zuschnitts wird als Zielstellung die Schaffung von ca. 30 WE gestellt.
In Teilbereichen des Erdgeschosses ist, u.U. auch durch 1-geschossige Verbinderbauten denkbar, Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich unterzubringen.
Bei der Planerstellung und der vorgeschalteten Angebotskalkulation ist zu beachten, dass eine Entscheidung, ob eine Dienstleistungsnutzung erfolgt, erst auf der Basis der Vorentwurfsunterlagen getroffen wird – es ist alternativ zu berücksichtigen, dass diese Flächen auch für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen – von der Schaffung einer Tiefgarage wird aus Kostengründen abgesehen.
Im Rahmen der Freianlagenplanung ist eine Ausnahmegenehmigung nach der geltenden Stellplatzsatzung zu erwirken.
Kosten:
Die Grobkostenschätzung liegt bei ca. 7-8 Millionen EUR.
Stufenweise Beauftragung
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.3.2021
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 24.3.2021
Bindefrist des Angebots: 30.6.2021
Objektplanung Freianlagen (Kurzzeichen: Freianlagenplanung)
17429 Bansin
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI
Für den Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL des Landes M-V in Bansin auf der Insel Usedom.
Kurzbeschreibung der Bestandssituation und der Zielstellung Planung
Das Seebad Bansin ist das kleinste der s.g. 3 Kaiserbäder (Gemeinde Ostseebad Heringsdorf). Der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft wurde ein Grundstück in der Seestraße zum Zwecke der Wohnraumschaffung übertragen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbefestigte, unansehnliche Fläche, die sich als Baulücke im Straßenraum darstellt. Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 3 400 m2. Die Fläche unterlag bislang einer Parkraumbewirtschaftung.
Zielstellung Planung
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co KG haben sich darauf verständigt, dass auf dem Grundstück Wohnungen zu schaffen sind.
Folgende Kriterien sind bei der Planung, und damit Angebotserstellung zur Erfüllung von Planungsleistungen zu beachten:
Bauplanungsrechtliche Ausgangssituation:
Innenbereichslage gemäß § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich)
Bebauungsstruktur:
Bebauung unter Beachtung der umliegenden Bebauungsstruktur kleinteilig (mehrere Gebäudeteile) – es ist gewünscht, städtebaulich subtil zu planen und die Strukturen und die Charakteristik der, den Ort prägenden Architektur auf zu nehmen und in zeitgemäße Formsprache zu übersetzen – eine mehrgeschossige Blockbauweise als Riegel ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Bei einer verträglichen Bebauung wird von max. 3 Geschossen ausgegangen.
Nutzung:
Die Bebauung dient der Schaffung von Wohnraum, welcher den Kriterien der WoBauSozRL des Landes MV entsprechen muß. Das heißt, es sind konkrete Anforderungen an Größe und Ausstattung der Wohnungen, aber auch an weitere Belange gestellt. Hier sei insbesondere an die Barrierefreiheit hingewiesen.
Auf Grund der sich aus der Richtlinie ergebenden maximal erzielbaren Mieteinnahmen ist ein wesentliches Anforderungsmerkmal das kostengünstige Bauen; d.h., Baukörperstruktur und Baumaterialien und Bauabläufe müssen effizient gewählt werden.
Planentwürfe und weitere Planunterlagen müssen dementsprechend den Anforderungen der WoBauSozRL MV entsprechen.
Unter Beachtung des Wohnraumbedarfs ist ein Mehrgenerationenwohngen gewünscht und die Wohnungsgrößen sind zwischen 2-4 Raumwohnungen zu wählen, wobei im überwiegenden Maß Zweiraumwohnungen, in untergeordneter Anzahl Dreiraumwohnungen- Vierraumwohnungen zu planen sind.
Unter Beachtung der Grundstücksgröße und des Zuschnitts wird als Zielstellung die Schaffung von ca. 30 WE gestellt.
In Teilbereichen des Erdgeschosses ist, u.U. auch durch 1-geschossige Verbinderbauten denkbar, Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich unterzubringen.
Bei der Planerstellung und der vorgeschalteten Angebotskalkulation ist zu beachten, dass eine Entscheidung, ob eine Dienstleistungsnutzung erfolgt, erst auf der Basis der Vorentwurfsunterlagen getroffen wird – es ist alternativ zu berücksichtigen, dass diese Flächen auch für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen – von der Schaffung einer Tiefgarage wird aus Kostengründen abgesehen.
Im Rahmen der Freianlagenplanung ist eine Ausnahmegenehmigung nach der geltenden Stellplatzsatzung zu erwirken.
Kosten:
Die Grobkostenschätzung liegt bei ca. 7-8 Millionen EUR.
Stufenweise Beauftragung
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.3.2021
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 24.3.2021
Bindefrist des Angebots: 30.6.2021
Technische Ausrüstung HLS (Kurzzeichen: TGA HLS)
17429 Bansin
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI für folgende Anlagen:
— Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Wärmeversorgungsanlagen,
— Lufttechnische Anlagen,
— Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen,
— Aufzugsanlagen,
Für den Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL des Landes M-V in Bansin auf der Insel Usedom.
Kurzbeschreibung der Bestandssituation und der Zielstellung Planung
Das Seebad Bansin ist das kleinste der s.g. 3 Kaiserbäder (Gemeinde Ostseebad Heringsdorf). Der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft wurde ein Grundstück in der Seestraße zum Zwecke der Wohnraumschaffung übertragen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbefestigte, unansehnliche Fläche, die sich als Baulücke im Straßenraum darstellt. Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 3 400 m2. Die Fläche unterlag bislang einer Parkraumbewirtschaftung.
Zielstellung Planung
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co KG haben sich darauf verständigt, dass auf dem Grundstück Wohnungen zu schaffen sind.
Folgende Kriterien sind bei der Planung, und damit Angebotserstellung zur Erfüllung von Planungsleistungen zu beachten:
Bauplanungsrechtliche Ausgangssituation:
Innenbereichslage gemäß § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich)
Bebauungsstruktur:
Bebauung unter Beachtung der umliegenden Bebauungsstruktur kleinteilig (mehrere Gebäudeteile) – es ist gewünscht, städtebaulich subtil zu planen und die Strukturen und die Charakteristik der, den Ort prägenden Architektur auf zu nehmen und in zeitgemäße Formsprache zu übersetzen – eine mehrgeschossige Blockbauweise als Riegel ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Bei einer verträglichen Bebauung wird von max. 3 Geschossen ausgegangen.
Nutzung:
Die Bebauung dient der Schaffung von Wohnraum, welcher den Kriterien der WoBauSozRL des Landes MV entsprechen muß. Das heißt, es sind konkrete Anforderungen an Größe und Ausstattung der Wohnungen, aber auch an weitere Belange gestellt. Hier sei insbesondere an die Barrierefreiheit hingewiesen.
Auf Grund der sich aus der Richtlinie ergebenden maximal erzielbaren Mieteinnahmen ist ein wesentliches Anforderungsmerkmal das kostengünstige Bauen; d.h., Baukörperstruktur und Baumaterialien und Bauabläufe müssen effizient gewählt werden.
Planentwürfe und weitere Planunterlagen müssen dementsprechend den Anforderungen der WoBauSozRL MV entsprechen.
Unter Beachtung des Wohnraumbedarfs ist ein Mehrgenerationenwohngen gewünscht und die Wohnungsgrößen sind zwischen 2-4 Raumwohnungen zu wählen, wobei im überwiegenden Maß Zweiraumwohnungen, in untergeordneter Anzahl Dreiraumwohnungen- Vierraumwohnungen zu planen sind.
Unter Beachtung der Grundstücksgröße und des Zuschnitts wird als Zielstellung die Schaffung von ca. 30 WE gestellt.
In Teilbereichen des Erdgeschosses ist, u.U. auch durch 1-geschossige Verbinderbauten denkbar, Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich unterzubringen.
Bei der Planerstellung und der vorgeschalteten Angebotskalkulation ist zu beachten, dass eine Entscheidung, ob eine Dienstleistungsnutzung erfolgt, erst auf der Basis der Vorentwurfsunterlagen getroffen wird – es ist alternativ zu berücksichtigen, dass diese Flächen auch für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen – von der Schaffung einer Tiefgarage wird aus Kostengründen abgesehen.
Im Rahmen der Freianlagenplanung ist eine Ausnahmegenehmigung nach der geltenden Stellplatzsatzung zu erwirken.
Kosten:
Die Grobkostenschätzung liegt bei ca. 7-8 Millionen EUR.
Stufenweise Beauftragung
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.3.2021
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 24.3.2021
Bindefrist des Angebots: 30.6.2021
Technische Ausrüstung Starkstromanlagen (Kurzzeichen: TGA Starkstrom)
17429 Bansin
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagen:
— Starkstromanlagen
Für den Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL des Landes M-V in Bansin auf der Insel Usedom.
Kurzbeschreibung der Bestandssituation und der Zielstellung Planung
Das Seebad Bansin ist das kleinste der s.g. 3 Kaiserbäder (Gemeinde Ostseebad Heringsdorf). Der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft wurde ein Grundstück in der Seestraße zum Zwecke der Wohnraumschaffung übertragen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbefestigte, unansehnliche Fläche, die sich als Baulücke im Straßenraum darstellt. Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 3 400 m2. Die Fläche unterlag bislang einer Parkraumbewirtschaftung.
Zielstellung Planung
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co KG haben sich darauf verständigt, dass auf dem Grundstück Wohnungen zu schaffen sind.
Folgende Kriterien sind bei der Planung, und damit Angebotserstellung zur Erfüllung von Planungsleistungen zu beachten:
Bauplanungsrechtliche Ausgangssituation:
Innenbereichslage gemäß § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich)
Bebauungsstruktur:
Bebauung unter Beachtung der umliegenden Bebauungsstruktur kleinteilig (mehrere Gebäudeteile) – es ist gewünscht, städtebaulich subtil zu planen und die Strukturen und die Charakteristik der, den Ort prägenden Architektur auf zu nehmen und in zeitgemäße Formsprache zu übersetzen – eine mehrgeschossige Blockbauweise als Riegel ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Bei einer verträglichen Bebauung wird von max. 3 Geschossen ausgegangen.
Nutzung:
Die Bebauung dient der Schaffung von Wohnraum, welcher den Kriterien der WoBauSozRL des Landes MV entsprechen muß. Das heißt, es sind konkrete Anforderungen an Größe und Ausstattung der Wohnungen, aber auch an weitere Belange gestellt. Hier sei insbesondere an die Barrierefreiheit hingewiesen.
Auf Grund der sich aus der Richtlinie ergebenden maximal erzielbaren Mieteinnahmen ist ein wesentliches Anforderungsmerkmal das kostengünstige Bauen; d.h., Baukörperstruktur und Baumaterialien und Bauabläufe müssen effizient gewählt werden.
Planentwürfe und weitere Planunterlagen müssen dementsprechend den Anforderungen der WoBauSozRL MV entsprechen.
Unter Beachtung des Wohnraumbedarfs ist ein Mehrgenerationenwohngen gewünscht und die Wohnungsgrößen sind zwischen 2-4 Raumwohnungen zu wählen, wobei im überwiegenden Maß Zweiraumwohnungen, in untergeordneter Anzahl Dreiraumwohnungen- Vierraumwohnungen zu planen sind.
Unter Beachtung der Grundstücksgröße und des Zuschnitts wird als Zielstellung die Schaffung von ca. 30 WE gestellt.
In Teilbereichen des Erdgeschosses ist, u.U. auch durch 1-geschossige Verbinderbauten denkbar, Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich unterzubringen.
Bei der Planerstellung und der vorgeschalteten Angebotskalkulation ist zu beachten, dass eine Entscheidung, ob eine Dienstleistungsnutzung erfolgt, erst auf der Basis der Vorentwurfsunterlagen getroffen wird – es ist alternativ zu berücksichtigen, dass diese Flächen auch für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen – von der Schaffung einer Tiefgarage wird aus Kostengründen abgesehen.
Im Rahmen der Freianlagenplanung ist eine Ausnahmegenehmigung nach der geltenden Stellplatzsatzung zu erwirken.
Kosten:
Die Grobkostenschätzung liegt bei ca. 7-8 Millionen EUR.
Stufenweise Beauftragung
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.3.2021
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 24.3.2021
Bindefrist des Angebots: 30.6.2021
Tragwerksplanung (Kurzzeichen: Tragwerksplanung)
17429 Bansin
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6
Für den Neubau von Wohngebäuden gemäß WoBauSozRL des Landes M-V in Bansin auf der Insel Usedom.
Kurzbeschreibung der Bestandssituation und der Zielstellung Planung
Das Seebad Bansin ist das kleinste der s.g. 3 Kaiserbäder (Gemeinde Ostseebad Heringsdorf). Der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft wurde ein Grundstück in der Seestraße zum Zwecke der Wohnraumschaffung übertragen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbefestigte, unansehnliche Fläche, die sich als Baulücke im Straßenraum darstellt. Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 3 400 m2. Die Fläche unterlag bislang einer Parkraumbewirtschaftung.
Zielstellung Planung
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co KG haben sich darauf verständigt, dass auf dem Grundstück Wohnungen zu schaffen sind.
Folgende Kriterien sind bei der Planung, und damit Angebotserstellung zur Erfüllung von Planungsleistungen zu beachten:
Bauplanungsrechtliche Ausgangssituation:
Innenbereichslage gemäß § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich)
Bebauungsstruktur:
Bebauung unter Beachtung der umliegenden Bebauungsstruktur kleinteilig (mehrere Gebäudeteile) – es ist gewünscht, städtebaulich subtil zu planen und die Strukturen und die Charakteristik der, den Ort prägenden Architektur auf zu nehmen und in zeitgemäße Formsprache zu übersetzen – eine mehrgeschossige Blockbauweise als Riegel ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Bei einer verträglichen Bebauung wird von max. 3 Geschossen ausgegangen.
Nutzung:
Die Bebauung dient der Schaffung von Wohnraum, welcher den Kriterien der WoBauSozRL des Landes MV entsprechen muß. Das heißt, es sind konkrete Anforderungen an Größe und Ausstattung der Wohnungen, aber auch an weitere Belange gestellt. Hier sei insbesondere an die Barrierefreiheit hingewiesen.
Auf Grund der sich aus der Richtlinie ergebenden maximal erzielbaren Mieteinnahmen ist ein wesentliches Anforderungsmerkmal das kostengünstige Bauen; d.h., Baukörperstruktur und Baumaterialien und Bauabläufe müssen effizient gewählt werden.
Planentwürfe und weitere Planunterlagen müssen dementsprechend den Anforderungen der WoBauSozRL MV entsprechen.
Unter Beachtung des Wohnraumbedarfs ist ein Mehrgenerationenwohngen gewünscht und die Wohnungsgrößen sind zwischen 2-4 Raumwohnungen zu wählen, wobei im überwiegenden Maß Zweiraumwohnungen, in untergeordneter Anzahl Dreiraumwohnungen- Vierraumwohnungen zu planen sind.
Unter Beachtung der Grundstücksgröße und des Zuschnitts wird als Zielstellung die Schaffung von ca. 30 WE gestellt.
In Teilbereichen des Erdgeschosses ist, u.U. auch durch 1-geschossige Verbinderbauten denkbar, Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich unterzubringen.
Bei der Planerstellung und der vorgeschalteten Angebotskalkulation ist zu beachten, dass eine Entscheidung, ob eine Dienstleistungsnutzung erfolgt, erst auf der Basis der Vorentwurfsunterlagen getroffen wird – es ist alternativ zu berücksichtigen, dass diese Flächen auch für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen – von der Schaffung einer Tiefgarage wird aus Kostengründen abgesehen.
Im Rahmen der Freianlagenplanung ist eine Ausnahmegenehmigung nach der geltenden Stellplatzsatzung zu erwirken.
Kosten:
Die Grobkostenschätzung liegt bei ca. 7-8 Millionen EUR.
Stufenweise Beauftragung
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.3.2021
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 24.3.2021
Bindefrist des Angebots: 30.6.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
— Benennung der mit der Ausführung betrauten Berufsangehörigen
— Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Einzelnachweis für alle Lose:
— Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur
Einzelnachweis für Los 1 – Objektplanung Gebäude und Innenräume:
— Bauvorlageberechtigung der mit der Ausführung betrauten Berufsangehörigen.
Einzelnachweis für Los 2 – Objektplanung Freianlagen:
— Bauvorlageberechtigung der mit der Ausführung betrauten Berufsangehörigen.
Eigenerklärung für alle Lose:
— Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 1 Mio EUR, sonstige Schäden mind. 0,5 Mio EUR
Eigenerklärung für alle Lose:
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
— Los 1: Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, Brandschutzplaner,
— Los 2: bauvorlageberechtigter Landschaftsarchitekt,
— Los 3: Ingenieur,
— Los 4: Ingenieur oder Meister für Elektrotechnik,
— Los 5: Tragwerksplaner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D442493102 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.