Schlammabfuhr und Kanalnetzbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 0001/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zweckverband-gvm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlammabfuhr und Kanalnetzbetrieb
Abfuhr von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Gruben zu den Kläranlagen Grevesmühlen, Boltenhagen, Dassow, Lüdersdorf;
Abfuhr von Primär- und Überschussschlämmen von den 27 zentralen Kläranlagen zu den Kläranlagen Grevesmühlen, Boltenhagen, Dassow, Lüdersdorf sowie von den Kläranlagen Boltenhagen, Dassow, Lüdersdorf zur zentralen Schlammbehandlungsanlage auf der Kläranlage Grevesmühlen;
Bewirtschaftung des Kanalnetzes im Verbandsgebiet.
Verbandsgebiet Zweckverband Grevesmühlen
Abfuhr von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Gruben zu den Kläranlagen Grevesmühlen, Boltenhagen, Dassow, Lüdersdorf;
Abfuhr von Primär- und Überschussschlämmen von den 27 zentralen Kläranlagen zu den Kläranlagen Grevesmühlen, Boltenhagen, Dassow, Lüdersdorf sowie von den Kläranlagen Boltenhagen, Dassow, Lüders-dorf zur zentralen Schlammbehandlungsanlage auf der Kläranlage Grevesmühlen;
Bewirtschaftung des Kanalnetzes im Verbandsgebiet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Schlammabfuhr und Kanalnetzbetrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.nwl-gvm.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).