Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der „Wärmestrategie 2020“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der „Wärmestrategie 2020“
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020
Teilprojekt 1: Planung eines 4 500 kW iKWK-Systems, bestehend aus:
A – Planung eines iBHKW´s mit einer elektrischen Leistung von 4 500 kW,
B – Planung eines Großwärmepumpensystems unter Berücksichtigung der Restriktionen gem. KWKAusV,
C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen.
Teilprojekt 2: Modernisierung einer Gasturbine
Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle
Die Beauftragung erfolgt mehrstufig und steht jeweils unter externen Vorbehalten.
Greifswald
Im Rahmen der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) der Bundesnetzagentur erhielt die SWG in der Ausschreibungsrunde vom 2.6.2020 den Zuschlag für eine neue iKWK-Anlage mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 500 kW. Das iKWK-System soll dabei auf Großwärmepumpen als innovative erneuerbare Wärmerzeuger basieren. Darüber hinaus wurde im Rahmen der KWK-Ausschreibung die Modernisierung einer Gasturbine mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 900 kW bezuschlagt.
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020
Teilprojekt 1: Planung eines 4 500 kW iKWK-Systems, bestehend aus:
A – Planung eines iBHKW´s mit einer elektrischen Leistung von 4 500 kW,
B – Planung eines Großwärmepumpensystems unter Berücksichtigung der Restriktionen gem. KWKAusV,
C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen,
Teilprojekt 2: Modernisierung einer Gasturbine
Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der „Wärmestrategie 2020“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtwerke Greifswald befinden sich derzeit im Prozess der Umgestaltung der Energieerzeugung. Dabei setzt die SWG auf Nachhaltigkeit. Derzeit wird die 1. Ausbaustufe umgesetzt. Einige Teilprojekte und Lose der 1. Ausbaustufe befinden sich bereits in der Realisierung. Für andere Teilprojekte und Lose laufen noch die Ausschreibungen. Gleichzeitig haben wir in der letzten KWK-Ausschreibung der BNetzA vom 2.6.2020 den Zuschlag für den Bau weiterer KWK-Anlagen erhalten. (Details Siehe Vergabeunterlagen)
Der enge Zeitplan durch die Vorgaben der BNetzA erfordert, dass bereits jetzt mit der Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen wird, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Daher steht die Auftragsvergabe für diese Ausschreibung unter folgenden Vorbehalten:
1. Genehmigung des B-Planes 8 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Errichtung der Solarthermieanlage der 1. Ausbaustufe
2. Einhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung der 1. Ausbaustufe. Sollten die noch in der Ausschreibung befindlichen Lose 5 (Solarthermie) und 6 (Wärmespeicher) keine wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen, wäre ggf. eine Änderung der Konzeption der 1. und 2. Ausbaustufe notwendige. Dieses würde eine Anpassung der vorliegende Ausschreibung der Planungsleistungen für die 2. Ausbaustufe nach sich ziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland